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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 1783 Das Gewissen muß geformt und das sittliche Urteil erhellt werden . Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig . Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut , das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist . Für uns Menschen , die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind , dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen , ist die Gewissenserziehung unerläßlich .
=S=> Kte 1784 Die Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe . Schon in den ersten Jahren leitet sie das Kind dazu an , das durch das Gewissen wahrgenommene innere Gesetz zu erkennen und zu erfüllen . Eine umsichtige Erziehung regt zu tugendhaftem Verhalten an . Sie bewahrt oder befreit vor Furcht , Selbstsucht und Stolz , falschen Schuldgefühlen und Regungen der Selbstgefälligkeit , die durch menschliche Schwäche und Fehlerhaftigkeit entstehen können . Gewissenserziehung gewährleistet die Freiheit und führt zum Frieden des Herzens .
=S=> Kte 1785 Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg . Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen . Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen . Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [ Vgl . DH 14 ] .