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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 1777 Im Innersten der Person wirkt das Gewissen [ Vgl . Röm 2,14-1 ] . Es gebietet zum gegebenen Zeitpunkt , das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen . Es urteilt auch über die konkreten Entscheidungen , indem es den guten zustimmt , die schlechten mißbilligt [ Vgl . Röm 1,32. ] . Es bezeugt die Wahrheit im Hinblick auf das höchste Gut , auf Gott , von dem der Mensch angezogen wird und dessen Gebote er empfängt . Wenn er auf das Gewissen hört , kann der kluge Mensch die Stimme Gottes vernehmen , die darin spricht .
=S=> Kte 1778 Das Gewissen ist ein Urteil der Vernunft , in welchem der Mensch erkennt , ob eine konkrete Handlung , die er beabsichtigt , gerade ausführt oder schon getan hat , sittlich gut oder schlecht ist . Bei allem , was er sagt und tut , ist der Mensch verpflichtet , sich genau an das zu halten , wovon er weiß , daß es recht und richtig ist . Durch das Gewissensurteil vernimmt und erkennt der Mensch die Anordnungen des göttlichen Gesetzes . Das Gewissen ist ein Gesetz des Geistes und ist darüber hinaus eine unmittelbare Einsprechung , die auch den Begriff der Verantwortlichkeit , der Pflicht , einer Drohung und einer Verheißung in sich schließt Es ist ein Bote dessen , der sowohl in der Natur als auch in der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine Stellvertreter lehrt und regiert . Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter Christi " ( J . H . Newman , Brief an den Herzog von Norfolk 5 ) .
=S=> Kte 1779 Um die Stimme des Gewissens vernehmen und ihr folgen zu können , muß man in sich gehen . Dieses Streben nach Innerlichkeit ist umso nötiger , als das Leben uns oft in Gefahr bringt , jegliche Überlegung , Selbstprüfung und Selbstbesinnnung zu unterlassen . Halte Einkehr in dein Gewissen , dieses befrage ! . . . Haltet also Einkehr in euer Inneres , Brüder ! Und in allem , was ihr tut , schaut , daß Gott euer Zeuge sei ! ( Augustinus , ep . Jo . 8,9 ) .
=S=> Kte 1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt , daß das Gewissen richtig urteilt . Zum Gewissen gehören : die Wahrnehmung der Moralprinzipien [ Synderesisi , ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen , und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen . Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute , die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist . Als klug bezeichnet man den Menschen , der sich diesem Urteil gemäß entscheidet .
=S=> Kte 1781 Das Gewissen ermöglicht es , für die vollbrachten Handlungen die Verantwortung zu übernehmen . Hat der Mensch Böses getan , kann das rechte Gewissensurteil in ihm immer noch Zeuge dafür sein , daß die moralische Wahrheit gilt , seine konkrete Entscheidung aber schlecht ist . Der Schuldspruch des schlechten Gewissens bleibt ein Unterpfand der Hoffnung und des Erbarmens . Indem er die begangene Verfehlung bezeugt , mahnt er , um Vergebung zu bitten , das Gute doch noch auszuführen und mit Hilfe der Gnade Gottes die Tugend unablässig zu pflegen . Wir werden unser Herz in seiner Gegenwart beruhigen . Denn wenn das Herz uns auch verurteilt - Gott ist größer als unser Herz , und er weiß alles ( 1 Joh 3,19-20 ) .
=S=> Kte 1782 Der Mensch hat das Recht , in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln , und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden . Er darf also nicht gezwungen werden , gegen sein Gewissen zu handeln . Er darf aber auch nicht daran gehindert werden , gemäß seinem Gewissen zu handeln , besonders im Bereiche der Religion ( DH 3 ) .