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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 1749 Die Freiheit macht den Menschen zu einem sittlichen Subjekt . Wenn er bewußt handelt , ist der Mensch sozusagen der Vater seiner Handlungen . Die eigentlich menschlichen , das heißt aufgrund eines Gewissensurteils gewählten Handlungen können sittlich bewertet werden . Sie sind entweder gut oder böse .

=U5= AbsI -- I Die Quellen der Sittlichkeit

-- =S=> Kte 1750 Der sittliche Charakter der menschlichen Handlungen hängt ab - vom gewählten Objekt ; - vom angestrebten Ziel oder von der Absicht ; - von den Umständen der Handlung . Das Objekt , die Absicht und die Umstände bilden die Quellen oder wesentlichen Elemente der Sittlichkeit menschlicher Handlungen .
=S=> Kte 1751 Das gewählte Objekt ist ein Gut , auf das sich der Wille bewußt richtet . Es ist der Stoff einer menschlichen Handlung . Das gewählte Objekt bestimmt den sittlichen Charakter des Willensaktes , je nachdem , ob es gemäß dem Urteil der Vernunft dem wahren Gut entspricht oder nicht . Die objektiven Regeln der Sittlichkeit drücken die vernunftgemäße Ordnung des Guten und des Bösen aus , die durch das Gewissen bezeugt wird .
=S=> Kte 1752 Im Unterschied zum Objekt steht die Absicht auf der Seite des handelnden Subjekts . Weil die Absicht in der Freiheit wurzelt und die Handlung auf ihr Ziel festlegt , ist sie ein Element , das den sittlichen Charakter einer Handlung wesentlich bestimmt . Das Ziel ist das , worauf sich die Absicht in erster Linie richtet . Es bezeichnet den im Handeln angestrebten Zweck . Die Absicht ist eine auf das Ziel gerichtete Willensbewegung ; sie bestimmt , worauf sich das Handeln richtet . Sie richtet den Blick auf das Gut , das von der betreffenden Handlung erwartet wird . Sie beschränkt sich nicht auf die Ausrichtung einzelner Taten , sondern kann eine Vielfalt von Handlungen auf ein und dasselbe Ziel hinordnen ; sie kann das ganze Leben auf das letzte Ziel ausrichten . Zum Beispiel hat ein Dienst , den man erweist , das Ziel , dem Mitmenschen zu helfen ; er kann aber gleichzeitig von der Liebe zu Gott als dem letzten Ziel all unserer Handlungen beseelt sein . Ein und dieselbe Handlung kann auch von mehr eren
=S=> Kte 1753 Eine gute Absicht ( z . B . die , dem Nächsten zu helfen ) macht ein an sich falsches Verhalten ( wie Lüge oder Verleumdung ) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem . Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht . Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen . Hingegen wird eine an sich gute Handlung ( z . B . Almosengeben ) [ Vgl . Mt 6,2-4 ] zu etwas Schlechtem , wenn eine schlechte Absicht ( z . B . Eitelkeit ) hinzukommt .
=S=> Kte 1754 Die Umstände , einschließlich der Folgen , sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung . Sie tragen dazu bei , die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen ( ein solcher Umstand ist z . B . die Höhe des Betrages eines Diebstahls ) . Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren ( z . B . Handeln aus Todesangst ) . Die Umstände können an sich die sittliche Beschaffenheit der Handlungen selbst nicht ändern ; sie können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen .

=U5= AbsII -- II Gute und schlechte Handlungen

-- =S=> Kte 1755 Die sittlich gute Handlung setzt voraus , daß sowohl das Objekt als auch die Absicht und die Umstände gut sind . Eine schlechte Absicht macht die Handlung zu etwas Schlechtem , selbst wenn ihr Gegenstand an sich gut ist ( etwa beten und fasten , um von den Menschen gesehen zu werden ) . Das gewählte Objekt kann allein schon ein Handeln als Ganzes zu etwas Schlechtem machen . Es gibt konkrete Verhaltensweisen wie etwa die Unzucht , für die sich zu entscheiden stets falsch ist , weil in der Entscheidung für sie ein Fehlgriff des Willens liegt , das heißt etwas sittlich Schlechtes .
=S=> Kte 1756 Somit ist es falsch , bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden Umstände ( wie Milieu , gesellschaftlicher Druck , Zwang oder Notwendigkeit zu handeln ) zu beachten . Es gibt Handlungen , die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise , unabhängig von den Umständen und den Absichten , aus sich und in sich schlecht sind , z . B . Gotteslästerung und Meineid , Mord und Ehebruch . Es ist nicht erlaubt , etwas Schlechtes zu tun , damit etwas Gutes daraus entsteht .

=U5= AbsIII -- Kurztexte --

=S=> Kte 1757 Das Objekt die Absicht und die Umstände bilden die drei Quellen der Sittlichkeit menschlicher Handlungen .
=S=> Kte 1758 Das gewählte Objekt bestimmt die Sittlichkeit des Willensaktes je nachdem die Vernunft es als gut oder schlecht erkennt und beurteilt .
=S=> Kte 1759 Keine in guter Absicht vollzogene schlechte Tat wird entschuldigt " ( Thomas v . A. , dec . præc . 1 ) Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht .
=S=> Kte 1760 Damit eine Handlung sittlich gut ist müssen zugleich das Objekt das Ziel und die Umstände gut sein .
=S=> Kte 1761 Es gibt konkrete Verhaltensweisen , die zu wählen immer falsch ist . Denn ein solcher Entschluß bedingt schon eine Ungeordnetheit des Willens das heißt etwas sittlich Schlechtes . Es ist nicht erlaubt etwas Schlechtes zu tun damit dabei etwas Gutes entsteht .