kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
Orginal 0
Inhalt
514
=S=> Kte 1750 Der sittliche Charakter der menschlichen Handlungen hängt ab - vom gewählten Objekt ; - vom angestrebten Ziel oder von der Absicht ; - von den Umständen der Handlung . Das Objekt , die Absicht und die Umstände bilden die Quellen oder wesentlichen Elemente der Sittlichkeit menschlicher Handlungen .
=S=> Kte 1751 Das gewählte Objekt ist ein Gut , auf das sich der Wille bewußt richtet . Es ist der Stoff einer menschlichen Handlung . Das gewählte Objekt bestimmt den sittlichen Charakter des Willensaktes , je nachdem , ob es gemäß dem Urteil der Vernunft dem wahren Gut entspricht oder nicht . Die objektiven Regeln der Sittlichkeit drücken die vernunftgemäße Ordnung des Guten und des Bösen aus , die durch das Gewissen bezeugt wird .
=S=> Kte 1752 Im Unterschied zum Objekt steht die Absicht auf der Seite des handelnden Subjekts . Weil die Absicht in der Freiheit wurzelt und die Handlung auf ihr Ziel festlegt , ist sie ein Element , das den sittlichen Charakter einer Handlung wesentlich bestimmt . Das Ziel ist das , worauf sich die Absicht in erster Linie richtet . Es bezeichnet den im Handeln angestrebten Zweck . Die Absicht ist eine auf das Ziel gerichtete Willensbewegung ; sie bestimmt , worauf sich das Handeln richtet . Sie richtet den Blick auf das Gut , das von der betreffenden Handlung erwartet wird . Sie beschränkt sich nicht auf die Ausrichtung einzelner Taten , sondern kann eine Vielfalt von Handlungen auf ein und dasselbe Ziel hinordnen ; sie kann das ganze Leben auf das letzte Ziel ausrichten . Zum Beispiel hat ein Dienst , den man erweist , das Ziel , dem Mitmenschen zu helfen ; er kann aber gleichzeitig von der Liebe zu Gott als dem letzten Ziel all unserer Handlungen beseelt sein . Ein und dieselbe Handlung kann auch von mehr eren
=S=> Kte 1753 Eine gute Absicht ( z . B . die , dem Nächsten zu helfen ) macht ein an sich falsches Verhalten ( wie Lüge oder Verleumdung ) nicht zu etwas Gutem oder Richtigem . Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht . Darum kann man etwa die Verurteilung eines Unschuldigen nicht als ein legitimes Mittel zur Rettung des Volkes rechtfertigen . Hingegen wird eine an sich gute Handlung ( z . B . Almosengeben ) [ Vgl . Mt 6,2-4 ] zu etwas Schlechtem , wenn eine schlechte Absicht ( z . B . Eitelkeit ) hinzukommt .
=S=> Kte 1754 Die Umstände , einschließlich der Folgen , sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung . Sie tragen dazu bei , die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen ( ein solcher Umstand ist z . B . die Höhe des Betrages eines Diebstahls ) . Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren ( z . B . Handeln aus Todesangst ) . Die Umstände können an sich die sittliche Beschaffenheit der Handlungen selbst nicht ändern ; sie können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen .