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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 1730 Gott hat den Menschen als vernunftbegabtes Wesen erschaffen und ihm die Würde einer Person verliehen , die aus eigenem Antrieb handelt und über ihre Handlungen Herr ist . Gott wollte nämlich den Menschen ‚der Macht der eigenen Entscheidung überlassen‘ ( Sir 15,14 ) , so daß er von sich aus seinen Schöpfer suche und frei zur vollen und seligen Vollendung gelange , indem er ihm anhängt ( GS 17 ) . Der Mensch ist vernünftig und dadurch das Ebenbild Gottes , geschaffen in Freiheit und Herr seines Tuns ( Irenäus , hær . 4,4,3 ) .

=U5= AbsI -- I Freiheit und Verantwortung

-- =S=> Kte 1731 Die Freiheit ist die in Verstand und Willen verwurzelte Fähigkeit , zu handeln oder nicht zu handeln , dieses oder jenes zu tun und so von sich aus bewußte Handlungen zu setzen . Durch den freien Willen kann jeder über sich selbst bestimmen . Durch seine Freiheit soll der Mensch in Wahrheit und Güte wachsen und reifen . Die Freiheit erreicht dann ihre Vollendung , wenn sie auf Gott , unsere Seligkeit , ausgerichtet ist .
=S=> Kte 1732 Solange sich die Freiheit nicht endgültig an Gott , ihr höchstes Gut , gebunden hat , liegt in ihr die Möglichkeit , zwischen Gut und Böse zu wählen , also entweder an Vollkommenheit zu wachsen oder zu versagen und zu sündigen . Die Freiheit kennzeichnet die im eigentlichen Sinn menschlichen Handlungen . Sie zieht Lob oder Tadel , Verdienst oder Schuld nach sich .
=S=> Kte 1733 Je mehr man das Gute tut , desto freier wird man . Wahre Freiheit gibt es nur im Dienst des Guten und der Gerechtigkeit . Die Entscheidung zum Ungehorsam und zum Bösen ist ein Mißbrauch der Freiheit und macht zum Sklaven der Sünde [ Vgl . Röm 6,17 ] .
=S=> Kte 1734 Aufgrund seiner Freiheit ist der Mensch für seine Taten soweit verantwortlich , als sie willentlich sind . Fortschritt in der Tugend , Erkenntnis des Guten und Askese stärken die Herrschaft des Willens über das Tun .
=S=> Kte 1735 Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis , Unachtsamkeit , Gewalt , Furcht , Gewohnheiten , übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert , ja sogar aufgehoben sein .
=S=> Kte 1736 Jede direkt gewollte Tat ist dem Handelnden anzurechnen . So richtet der Herr an Eva nach dem Sündenfall im Garten die Frage : Was hast du da getan ? ( Gen 3,13 ) . Die gleiche Frage stellt er Kain [ Vgl . Gen 4,10 ] . Der Prophet Natan stellt sie dem König David nach dem Ehebruch mit der Frau des Urija und dessen Ermordung [ Vgl Sam 12,7-15 ] . Eine Handlung kann indirekt willentlich sein , und zwar dann , wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in bezug auf etwas geschieht , das man hätte wissen oder tun müssen . Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln .
=S=> Kte 1737 Eine Wirkung , die vom Handelnden nicht gewollt ist , kann in Kauf genommen werden , wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt , um ihr krankes Kind zu pflegen . Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar , wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war , so z . B . der eigene Tod , den jemand erleidet , weil er einem Menschen , der in Gefahr ist , zuhilfe kommt . Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann , wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können , wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker .
=S=> Kte 1738 Freiheit wird in zwischenmenschlichen Beziehungen ausgeübt . Jeder Mensch hat das natürliche Recht , als ein freies , verantwortliches Wesen anerkannt zu werden , weil er nach dem Bilde Gottes geschaffen ist . Alle Menschen sind einander diese Achtung schuldig . Das Recht , die Freiheit auszuüben , ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden , besonders in sittlichen und religiösen Belangen [ Vgl . DH 2 ] . Dieses Recht muß durch die staatliche Gesetzgebung anerkannt und innerhalb der Grenzen des Gemeinwohls und der öffentlichen Ordnung geschützt werden [ Vgl . DH 7 ] .

=U5= AbsII -- II Die menschliche Freiheit in der Heilsökonomie

-- =S=> Kte 1742 Freiheit und Gnade . Die Gnade Christi beeinträchtigt unsere Freiheit keineswegs , falls diese dem Sinn für das Wahre und Gute entspricht , den Gott in das Herz des Menschen gelegt hat . Die christliche Erfahrung bezeugt vor allem im Gebet das Gegenteil : Unsere innere Freiheit und unsere Standhaftigkeit in Prüfungen sowie gegenüber dem Druck und den Zwängen der äußeren Welt nehmen in dem Maß zu , in dem wir den Anregungen der Gnade folgen . Durch das Wirken der Gnade erzieht uns der Heilige Geist zur geistigen Freiheit , um uns zu freien Mitarbeitern seines Werkes in Kirche und Welt zu machen . Allmächtiger und barmherziger Gott , . . . Halte von uns fern , was uns gefährdet , und nimm weg , was uns an Seele und Leib bedrückt , damit wir freien Herzens deinen Willen tun ( MR , Tagesgebet vom 32. Sonntag ) .

=U5= AbsIII -- Kurztexte --

=S=> Kte 1743 Gott hat den Menschen der Macht der eigenen Entscheidung überlassen ( Sir 15 14 ) damit er seinem Schöpfer in Freiheit anhängen und so zur seligen Vollendung gelangen kann [ Vgl . GS 17,1 ] .
=S=> Kte 1744 Die Freiheit ist die Macht zu handeln oder nicht zu handeln und selbständig willentliche Handlungen zu setzen . Die Ausübung der Freiheit ist vollkommen wenn sie auf Gott das höchste Gut ausgerichtet ist .
=S=> Kte 1745 Die Freiheit kennzeichnet die eigentlich menschlichen Handlungen . Sie macht den Menschen für willentlich gesetzte Taten verantwortlich Seine willentlichen Handlungen sind ihm zu eigen .
=S=> Kte 1746 Unkenntnis Gewalt Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben .
=S=> Kte 1747 Das Recht seine Freiheit auszuüben ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung besonders in religiösen und sittlichen Belangen . Mit der Ausübung der Freiheit ist aber nicht das Recht gegeben alles zu sagen oder alles zu tun .
=S=> Kte 1748 Zur Freiheit hat uns Christus befreit ( Gal 5 1 ) .