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=S=> Kte 1743 Gott hat den Menschen der Macht der eigenen Entscheidung überlassen ( Sir 15 14 ) damit er seinem Schöpfer in Freiheit anhängen und so zur seligen Vollendung gelangen kann [ Vgl . GS 17,1 ] .
=S=> Kte 1744 Die Freiheit ist die Macht zu handeln oder nicht zu handeln und selbständig willentliche Handlungen zu setzen . Die Ausübung der Freiheit ist vollkommen wenn sie auf Gott das höchste Gut ausgerichtet ist .
=S=> Kte 1745 Die Freiheit kennzeichnet die eigentlich menschlichen Handlungen . Sie macht den Menschen für willentlich gesetzte Taten verantwortlich Seine willentlichen Handlungen sind ihm zu eigen .
=S=> Kte 1746 Unkenntnis Gewalt Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben .
=S=> Kte 1747 Das Recht seine Freiheit auszuüben ist eine von der Menschenwürde untrennbare Forderung besonders in religiösen und sittlichen Belangen . Mit der Ausübung der Freiheit ist aber nicht das Recht gegeben alles zu sagen oder alles zu tun .
=S=> Kte 1748 Zur Freiheit hat uns Christus befreit ( Gal 5 1 ) .
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