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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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=S=> Kte 1601 Der Ehebund , durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen , welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist , wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben ( [ link ] CIC , can . 1055 , §1 ) .

=U5= AbsI -- I Die Ehe im Plane Gottes

-- =S=> Kte 1614 In seiner Predigttätigkeit lehrte Jesus unmißverständlich den ursprünglichen Sinn der Vereinigung von Mann und Frau , wie sie der Schöpfer zu Beginn gewollt hatte : Die von Mose gegebene Erlaubnis , seine Frau zu verstoßen , sei ein Entgegenkommen gegenüber der Herzenshärte gewesen [ Vgl . Mt 19,8 ] ; die eheliche Vereinigung von Mann und Frau sei unauflöslich - Gott selbst habe sie geschlossen : Was aber Gott verbunden hat , das darf der Mensch nicht trennen ( Mt 19,6 ) .
=S=> Kte 1615 Dieses nachdrückliche Bestehen auf der Unauflöslichkeit des Ehebandes hat Ratlosigkeit hervorgerufen und ist als eine unerfüllbare Forderung erschienen . Jesus hat jedoch den Gatten keine untragbare Last aufgebürdet [ Vgl . Mt 11,29-30 ] , die noch drückender wäre als das Gesetz des Mose . Durch die Wiederherstellung der durch die Sünde gestörten anfänglichen Schöpfungsordnung gab er selbst die Kraft und die Gnade , die Ehe in der neuen Gesinnung des Reiches Gottes zu leben . Wenn die Gatten Christus nachfolgen , sich selbst verleugnen und ihr Kreuz auf sich nehmen [ Vgl . Mk 8,34 ] , werden sie den ursprünglichen Sinn der Ehe erfassen [ Vgl . Mt 19,11. ] und ihn mit Hilfe Christi auch leben können . Diese Gnade der christlichen Ehe ist eine Frucht des Kreuzes Christi , der Quelle allen christlichen Lebens .
=S=> Kte 1616 Der Apostel Paulus macht das begreiflich , wenn er sagt : Ihr Männer , liebt eure Frauen , wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat , um sie . . . rein und heilig zu machen ( Eph 5 , 25-26 ) . Und er fügt gleich hinzu : Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden , und die zwei werden ein Fleisch sein . Dies ist ein tiefes Geheimnis ; ich beziehe es auf Christus und die Kirche ( Eph 5,31-32 ) .
=S=> Kte 1617 Das ganze christliche Leben trägt die Handschrift der bräutlichen Liebe Christi und der Kirche . Schon die Taufe , der Eintritt in das Volk Gottes , ist ein bräutliches Mysterium ; sie ist sozusagen das Hochzeitsbad [ Vgl . Eph 5,26-27 ] , das dem Hochzeitsmahl , der Eucharistie , vorausgeht . Die christliche Ehe wird wirksames Zeichen , Sakrament des Bundes zwischen Christus und der Kirche . Weil sie dessen Gnade bezeichnet und mitteilt , ist die Ehe zwischen Getauften ein wahres Sakrament des Neuen Bundes [ Vgl . DS 1800 ; [ link ] CIC , can . 1055 , §2 ] .
=M=> Kte Die Jungfräulichkeit um des Himmeireiches willen
=S=> Kte 1618 Christus ist das Zentrum des ganzen christlichen Lebens . Die Verbindung mit ihm hat Vorrang vor allen anderen Bindungen in Familie und Gesellschaft [ Vgl . Lk 14,26 ; Mk 10,28-31 ] . Seit Beginn der Kirche gab es Männer und Frauen , die auf das große Gut der Ehe verzichteten , um dem Lamm überallhin zu folgen , wohin es geht [ Vgl . Offb 14,4 ] , sich um die Dinge des Herrn zu kümmern , ihm zu gefallen suchen [ Vgl . 1 Kor 7,32 ] und um dem kommenden Bräutigam entgegenzugehen [ Vgl . Mt 25,6 ] . Christus selbst hat einzelne eingeladen , ihm in dieser Lebensweise , die er selbst vorgelebt hat , zu folgen : Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig , manche sind von den Menschen dazu gemacht , und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des Himmel reiches willen . Wer das erfassen kann , der erfasse es ( Mt 19,12 ) .
=S=> Kte 1619 Die Jungfräulichkeit um des Himmel reiches willen ist eine Entfaltung der Taufgnade , ein mächtiges Zeichen des Vorrangs der Verbindung mit Christus , des sehnsüchtigen Harrens auf seine Wiederkunft , ein Zeichen , das auch daran erinnert , daß die Ehe der Weltzeit angehört , die vorübergeht [ Vgl . Mk 12,25 ; 1 Kor 7,31 ] .
=S=> Kte 1620 Beide , das Sakrament der Ehe und die Jungfräulichkeit um des Gottesreiches willen , kommen vom Herrn selbst . Er gibt ihnen Sinn und schenkt die unerläßliche Gnade , sie so zu leben , wie es seinem Willen entspricht [ Vgl . Mt 2009-3-12-19 ] . Die Hochschätzung der Jungfräulichkeit um des Himmel reiches willen [ Vgl . LG 42 ; PC 12 ; OT 10 ] und der christliche Sinn der Ehe lassen sich nicht voneinander trennen ; sie fördern einander . Die Ehe herabwürdigen , heißt gleichzeitig die Ehre der Jungfräulichkeit schmälern ; sie lobpreisen , heißt die der Jungfräulichkeit gebührende Bewunderung steigern . . . Was nämlich nur im Vergleich mit einem Übel gut erscheint , kann nicht wirklich gut sein , aber das , was noch besser ist als unbestrittene Güter , ist das hervorragende Gut ( Johannes Chrysostomus , virg . 10 , 1 ) [ Vgl . FC 16 ] .

=U5= AbsII -- II Die Feier der Trauung

-- =S=> Kte 1621 Im lateinischen Ritus findet die Feier der Trauung von katholischen Gläubigen wegen des Zusammenhanges aller Sakramente mit dem Pascha-Mysterium Christi [ Vgl . SC 61 ] normalerweise im Verlauf der heiligen Messe statt . In der Eucharistie vollzieht sich das Gedächtnis des Neuen Bundes , in dem Christus sich für immer mit der Kirche vereint hat , seiner geliebten Braut , für die er sich hingab [ Vgl . LG 6 ] . Somit ist es angemessen , daß die Brautleute ihr Ja zur gegenseitigen Selbsthingabe dadurch besiegeln , daß sie sich mit der Hingabe Christi an seine Kirche vereinen , die im eucharistischen Opfer vergegenwärtigt wird , und die Eucharistie empfangen , damit sie durch die Vereinigung mit dem gleichen Leib und dem gleichen Blut Christi in Christus nur einen Leib bilden [ Vgl . 1 Kor 10,17 ] .
=S=> Kte 1622 Als Handlung sakramentalen Heiligens muß die liturgische Feier der Trauung . . . gültig , würdig und fruchtbar sein ( FC 67 ) . Deshalb ist es angebracht , daß sich die Brautleute durch den Empfang des Bußsakramentes auf die Trauung vorbereiten .
=S=> Kte 1623 In der lateinischen Kirche ist man allgemein der Auffassung , daß die Brautleute selbst als Übermittler der Gnade Christi einander das Ehesakrament spenden , indem sie vor der Kirche ihren Ehewillen erklären . In den östlichen Liturgien wird dieses Sakrament , das Krönung genannt wird , durch den Priester oder Bischof gespendet . Nachdem dieser den gegenseitigen Konsens der Brautleute entgegengenommen hat , krönt er zum Zeichen des Ehebundes den Bräutigam und die Braut .
=S=> Kte 1624 Die verschiedenen Liturgien sind reich an Segens - und Epiklesegebeten , die von Gott Gnade und Segen für das neue Ehepaar , insbesondere für die Braut , erbitten . In der Epiklese dieses Sakramentes empfangen die Brautleute den Heiligen Geist als Gemeinschaft der Liebe zwischen Christus und der Kirche [ Vgl . Eph 5,32 ] . Er ist das Siegel ihres Bundes , der stets strömende Quell ihrer Liebe , die Kraft , in der sich ihre Treue erneuert .

=U5= AbsIII -- III Der Ehekonsens

-- =S=> Kte 1625 Der Ehebund wird geschlossen von einem Mann und einer Frau , die getauft und die frei sind , die Ehe zu schließen , und die ihren Konsens freiwillig äußern . Frei sein heißt : - unter keinem Zwang stehen ; - nicht durch ein Natur - oder Kirchengesetz gehindert sein .
=S=> Kte 1626 Die Kirche betrachtet den Konsens der Brautleute als unerläßliches Element des Ehebundes . Die Ehe kommt durch dessen gegenseitige Kundgabe zustande ( [ link ] CIC , can . 1057 , §1 ) . Falls der Konsens fehlt , kommt es nicht zur Ehe .
=S=> Kte 1627 Der Konsens besteht in dem personal freien Akt , in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen ( GS 48,1)1 Ich nehme dich zu meiner Frau ; Ich nehme dich zu meinem Mann ( 0cM 45 ) . Dieser Konsens , der die Brautleute aneinander bindet , wird dadurch vollzogen , daß die beiden ein Fleisch werden [ Vgl . Gen 2,24 ; Mk 10,8 ; Eph 5,31 ] .
=S=> Kte 1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden Vertragspartner sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht , die von außen eingeflößt wird [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1103 ] . Keine menschliche Gewalt kann den Konsens ersetzen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1057 , §1 ] . Falls diese Freiheit fehlt , ist die Ehe ungültig .
=S=> Kte 1629 Aus diesem Grund ( oder aus anderen Gründen , welche die Ehe null und nichtig machen ) [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1095-1107 ] kann die Kirche , nachdem der Fall vom zuständigen kirchlichen Gericht geprüft worden ist , die Ehe für ungültig erklären , das heißt erklären , daß die Ehe nie bestanden hat . In diesem Fall sind die beiden Partner frei zu heiraten ; sie müssen nur die natürlichen Verpflichtungen einhalten , die sich aus einer früheren Verbindung ergeben [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1071 ] .
=S=> Kte 1630 Der Priester oder Diakon , der bei der Trauung assistiert , nimmt im Namen der Kirche den Konsens der Brautleute entgegen und erteilt den Segen der Kirche . Die Gegenwart des Amtsträgers der Kirche und der Trauzeugen bringt sichtbar zum Ausdruck , daß die Ehe eine kirchliche Lebensform ist .
=S=> Kte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben .
=S=> Kte 1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier , verantwortlicher Akt ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche Grundlagen hat , ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig . Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste Vorbereitung . Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine Familie Gottes spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1063 ] , und zwar umsomehr , als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von Ehen erleben müssen , so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend gewährleistet ist . Jugendliche sollen über die Würde , die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden , damit sie , an keusche Zucht gewöhnt , im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe eintreten können ( GS 49,3 ) .
=M=> Kte Mischehen und Verschiedenheit des Kults
=S=> Kte 1633 Mischehen [ zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken ] , zu denen es in zahlreichen Ländern häufig kommt , bedürfen besonderer Achtsamkeit , sowohl von den beiden Gatten als auch von den Seelsorgern . Im Fall der Kultverschiedenheit [ zwischen Katholiken und Ungetaufen ] ist noch größere Umsicht geboten .
=S=> Kte 1634 Der Umstand , daß die Brautleute nicht der gleichen Konfession angehören , stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar , falls es ihnen gelingt , das , was jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat , zusammenzubringen und voneinander zu lernen , wie jeder seine Treue zu Christus lebt . Doch dürfen die Probleme , die Mischehen mit sich bringen , nicht unterschätzt werden . Sie gehen darauf zurück , daß die Spaltung der Christen noch nicht behoben ist . Für die Gatten besteht die Gefahr , daß sie die Tragik der Uneinheit der Christen sogar im Schoß ihrer Familie verspüren . Kultverschiedenheit kann diese Probleme noch erschweren . Unterschiedliche Auffassungen über den Glauben und selbst über die Ehe , aber auch unterschiedliche religiöse Geisteshaltungen können in der Ehe zu Spannungen führen , vor allem in bezug auf die Kindererziehung . Dann kann sich die Gefahr einstellen , religiös gleichgültig zu werden .
=S=> Kte 1635 Gemäß dem in der lateinischen Kirche geltenden Recht bedarf eine Mischehe , um erlaubt zu sein , der ausdrücklichen Erlaubnis der kirchlichen Autorität [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1124 ] . Im Fall der Kultverschiedenheit ist zur Gültigkeit eine ausdrückliche Dispens von diesem Hindernis erforderlich [ Vgl . [ link ] CIC ; can . 1086 ] . Diese Erlaubnis und diese Dispens setzen voraus , daß die beiden Partner die wesentlichen Zwecke und Eigenschaften der Ehe sowie die Verpflichtungen kennen und nicht ausschließen , die der katholische Partner in bezug auf die Taufe und die Erziehung der Kinder in der katholischen Kirche hat [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1125 ] .
=S=> Kte 1636 Dank des ökumenischen Dialogs konnten in vielen Gegenden die betroffenen christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Mischehenpastoral organisieren . Diese soll die Paare dazu ermutigen , ihre besondere Situation im Licht des Glaubens zu leben . Sie soll ihnen auch dabei helfen , die Spannungen zwischen den Verpflichtungen der Ehepartner füreinander und für ihre jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften zu überwinden . Diese Pastoral muß die Entfaltung dessen fördern , was dem Glauben der Partner gemeinsam ist und die Achtung vor dem , was sie trennt .
=S=> Kte 1637 Bei Kultverschiedenheit hat der katholische Partner eine besondere Aufgabe , denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt , und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt ( 1 Kor 7,14 ) . Für den christlichen Ehepartner und für die Kirche ist es eine große Freude , wenn diese Heiligung zur freiwilligen Bekehrung des anderen Partners zum christlichen Glauben führt [ Vgl . 1 Kor 7,16 ] . Die aufrichtige eheliche Liebe , die schlichte , geduldige Ausübung der Familientugenden und beharrliches Gebet können den nichtchristlichen Ehepartner darauf vorbereiten , die Gnade der Bekehrung anzunehmen .

=U5= AbsIV -- IV Die Wirkungen des Sakramentes der Ehe

-- =S=> Kte 1638 Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band , das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist ; in einer christlichen Ehe werden zudem die Ehegatten durch ein besonderes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht für die Pflichten und die Würde ihres Standes ( [ link ] CIC , can . 1134 ) .
=M=> Kte Das Eheband
=S=> Kte 1639 Das Versprechen , durch das sich die Brautleute einander schenken und einander annehmen , wird durch Gott selbst besiegelt [ Vgl . Mk 2009-9-10 ] . Aus ihrem Bund entsteht eine nach göttlicher Ordnung feste Institution , und zwar auch gegenüber der Gesellschaft ( GS 48,1 ) . Der Bund zwischen den Gatten wird in den Bund Gottes mit den Menschen eingegliedert : Echte eheliche Liebe wird in die göttliche Liebe aufgenommen ( GS 48,2 ) .
=S=> Kte 1640 Das Band der Ehe wird somit von Gott selbst geknüpft , so daß die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden kann . Dieses Band , das aus dem freien menschlichen Akt der Brautleute und dem Vollzug der Ehe hervorgeht , ist fortan unwiderrufliche Wirklichkeit und stellt einen durch die Treue Gottes gewährleisteten Bund her . Es liegt nicht in der Macht der Kirche , sich gegen diese Verfügung der göttlichen Weisheit auszusprechen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1141 ] .
=M=> Kte Die Gnade des Sakramentes der Ehe
=S=> Kte 1641 Die christlichen Gatten . . . haben so in ihrem Lebensstand und in ihrer Ordnung ihre eigene Gabe im Volk Gottes ( LG 11 ) . Diese eigene Gnade des Ehesakramentes ist dazu bestimmt , die Liebe der Gatten zu vervollkommnen und ihre unauflösliche Einheit zu stärken . Kraft dieser Gnade fördern sich die Gatten gegenseitig im ehelichen Leben sowie der Annahme und Erziehung der Nachkommenschaft zur Heiligung ( LG 11 ) [ Vgl . LG 41 ] .
=S=> Kte 1642 Christus ist der Quell dieser Gnade . Wie Gott einst durch den Bund der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam , so begegnet nun der Erlöser der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe den christlichen Gatten ( GS 48,2 ) . Er bleibt bei ihnen und gibt ihnen die Kraft , ihr Kreuz auf sich zu nehmen und ihm so nachzufolgen , aufzustehen , nachdem sie gefallen sind , einander zu vergeben , die Last des andern zu tragen [ Vgl . Gal 6,2 ] , sich einander unterzuordnen in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus ( Eph 5,21 ) und in zarter , fruchtbarer übernatürlicher Liebe einander zu lieben . In den Freuden ihrer Liebe und ihres Familienlebens gibt er ihnen schon hier einen Vorgeschmack des Hochzeitsmahles des Lammes . Wie vermag ich das Glück jener Ehe zu schildern , die von der Kirche geeint , vom Opfer gestärkt und vom Segen besiegelt ist , von den Engeln verkündet und vom Vater anerkannt ? . . . Welches Zweigespann : Zwei Gläubige mit einer Hoffnung , mit einem Verlangen , mit einer Lebensform , in einem Dienste ; Kinder eines Vaters , Diener eines Herrn ! Keine Trennung im Geist , keine im Fleisch , sondern wahrhaft zwei in einem Fleisch . Wo das Fleisch eines ist , dort ist auch der Geist eins ( Tertullian , ux . 2,9 ) [ Vgl . FC 13 , ] .

=U5= AbsV -- Abschnitt 1 Personen

-- =S=> Kte 1643 Die eheliche Liebe hat etwas Totales an sich , das alle Dimensionen der Person umfaßt : Sie betrifft Leib und Instinkt , die Kraft des Gefühls und der Affektivität , das Verlangen von Geist und Willen ; sie ist auf eine zutiefst personale Einheit hingeordnet , die über das leibliche Einswerden hinaus dazu hinführt , ein Herz und eine Seele zu werden ; sie fordert Unauflöslichkeit und Treue in der endgültigen gegenseitigen Hingabe und ist offen für die Fruchtbarkeit . In einem Wort , es handelt sich um die normalen Merkmale jeder natürlichen ehelichen Liebe , jedoch mit einem neuen Bedeutungsgehalt , der sie nicht nur läutert und festigt , sondern so hoch erhebt , daß sie Ausdruck spezifisch christlicher Werte werden ( FC 13 ) .
=S=> Kte 1644 Die Liebe der Gatten erfordert von Natur aus die Einheit und Unauflöslichkeit ihrer personalen Gemeinschaft , die ihr ganzes Leben umfaßt : sie sind nicht mehr zwei , sondern eins ( Mt 19,6 ) [ Vgl . Gen 2,24 ] . Sie sind berufen , in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch die Treue , mit der sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe stehen ( FC 19 ) . Diese menschliche Gemeinschaft wird durch die im Sakrament der Ehe gegebene Gemeinschaft in Jesus Christus bekräftigt , geläutert und vollendet . Sie vertieft sich durch das gemeinsame Glaubensleben und durch die gemeinsam empfangene Eucharistie .
=S=> Kte 1645 Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe die gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt wird , wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit der Ehe deutlich ( GS 49,2 ) . Die Polygamie widerspricht dieser gleichen Würde der Gatten und der ehelichen Liebe , die einzig und ausschließlich ist [ Vgl . FC 19. ] .
=S=> Kte 1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten unverletzliche Treue . Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe , in der die beiden Gatten sich einander schenken . Liebe will endgültig sein . Sie kann nicht bloß bis auf weiteres gelten . Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit ( GS 48,1 ) .
=S=> Kte 1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und in der Treue Christi zu seiner Kirche . Durch das Sakrament der Ehe werden die Gatten fähig , diese Treue zu leben und sie zu bezeugen . Durch das Sakrament erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen , tieferen Sinn .
=S=> Kte 1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden , kann schwierig , ja unmöglich erscheinen . Umso wichtiger ist es , die frohe Botschaft zu verkünden , daß Gott uns mit einer endgültigen , unwiderruflichen Liebe liebt , daß die Gatten an dieser Liebe teilhaben , daß diese sie trägt und stützt , und daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können . Die Gatten , die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen Verhältnissen dieses Zeugnis geben , verdienen den Dank und den Beistand der kirchlichen Gemeinschaft [ Vgl . FC 20 ] .
=S=> Kte 1649 Es gibt jedoch Situationen , in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird . In diesen Fällen gestattet die Kirche , daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen . Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht ; sie sind nicht frei , eine neue Ehe zu schließen . In dieser schwierigen Situation wäre , falls dies möglich ist , die Versöhnung die beste Lösung . Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich sein , in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen , in Treue zu ihrem Eheband , das unauflöslich bleibt [ Vgl . FC 83 ; [ link ] CIC , cann . 1151-1155 ] .
=S=> Kte 1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken , die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue , zivile Ehe schließen . Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet : Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet , begeht ihr gegenüber Ehebruch . Auch eine Frau begeht Ehebruch , wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet ( Mk 10,11-12 ) . Die Kirche hält deshalb daran fest , daß sie , falls die Ehe gültig war , eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann . Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind , befinden sie sich in einer Situation , die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht . Darum dürfen sie , solange diese Situation andauert , nicht die Kommunion empfangen . Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben . Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden , die es bereuen , das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben , und sich ve rp flichten , in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben .
=S=> Kte 1651 Den Christen , die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten , sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken , damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten , an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen . Sie sollen ermahnt werden , das Wort Gottes zu hören , am heiligen Meßopfer teilzunehmen , regelmäßig zu beten , die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen , die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen , um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen ( FC 84 ) .
=S=> Kte 1652 Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung ( GS 48,1 ) . Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei . Derselbe Gott , der gesagt hat : ‚Es ist nicht gut , daß der Mensch allein sei‘ ( Gen 2,18 ) und ‚der den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf‘ ( Mt 19,4 ) , wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen , segnete darum Mann und Frau und sprach : ‚Wachset und mehret euch‘ ( Gen 1,28 ) . Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet , daß die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers , der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert ( GS 50,1 ) .
=S=> Kte 1653 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe besteht auch in den Früchten des sittlichen , geistigen und übernatürlichen Lebens , das die Eltern durch die Erziehung ihren Kindern weitergeben . Die Eltern sind die ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder [ Vgl . GE 3 ] . In diesem Sinn ist die grundlegende Aufgabe der Ehe und der Familie die , im Dienst des Lebens zu stehen [ Vgl . FC 28 ] .
=S=> Kte 1654 Eheleute , denen Gott Kindersegen versagt hat , können dennoch ein menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen . Ihre Ehe kann fruchtbar sein an Nächstenliebe , Hilfsbereitschaft und Opfergeist und diese ausstrahlen .

=U5= AbsVI -- VI Die Hauskirche

-- =S=> Kte 1655 Christus wollte im Schoß der heiligen Familie Josefs und Marias zur Welt kommen und aufwachsen . Die Kirche ist nichts anderes als die Familie Gottes . Von Anfang an wurde der Kern der Kirche oft von denen gebildet , die mit ihrem ganzen Haus gläubig geworden waren [ Vgl . Apg 18,8 ] . Als sie sich bekehrten , wünschten sie auch , daß ihr ganzes Haus das Heil erlange [ Vgl . Apg 16,31 und 11,14 ] . Diese gläubig gewordenen Familien waren Inseln christlichen Lebens in einer ungläubigen Welt .
=S=> Kte 1656 Heute , in einer Welt , die dem Glauben oft fernsteht oder sogar feind ist , sind die christlichen Familien als Brennpunkte lebendigen , ausstrahlenden Glaubens höchst wichtig . Darum nennt das Zweite Vatikanische Konzil die Familie nach einem alten Ausdruck Ecclesia domestica [ Hauskirche ] ( LG 11 ) [ Vgl . FC 21 ] . Im Schoß der Familie sollen die Eltern durch Wort und Beispiel für ihre Kinder die ersten Glaubensboten sein und die einem jeden eigene Berufung fördern , die geistliche aber mit besonderer Sorgfalt ( LG 11 ) .
=S=> Kte 1657 Hier wird das durch die Taufe erworbene Priestertum des Familienvaters , der Mutter , der Kinder , aller Glieder der Familie aufs schönste ausgeübt im Empfang der Sakramente , im Gebet , in der Danksagung , durch das Zeugnis eines heiligen Lebens , durch Selbstverleugnung und tätige Liebe ( LG 10 ) . Die Familie ist so die erste Schule des christlichen Lebens und eine Art Schule reich entfalteter Humanität ( GS 52,1 ) . Hier lernt man Ausdauer und Freude an der Arbeit , geschwisterliche Liebe , großmütiges , ja wiederholtes Verzeihen und vor allem den Dienst Gottes in Gebet und Hingabe des Lebens .
=S=> Kte 1658 Wir müssen noch an diejenigen Menschen denken , die aufgrund der konkreten Verhältnisse , in denen sie - oft ohne es gewollt zu haben - leben müssen , dem Herzen Jesu besonders nahestehen und deshalb die Wertschätzung und angelegentliche Sorge der Kirche , vor allem der Seelsorger , verdienen : an die große Zahl der unverheirateten Menschen . Viele von ihnen bleiben , oft wegen ihrer Armut , ohne menschliche Familie . Einige bewältigen ihre Lebenssituation im Geist der Seligpreisungen , indem sie Gott und dem Nächsten vorbildlich dienen . Ihnen allen sind die Pforten der Familien , der Hauskirchen , und die der großen Familie , der Kirche , zu öffnen . Niemand ist ohne Familie auf dieser Welt ; die Kirche ist Haus und Familie für alle , besonders für jene , die ‚sich plagen und schwere Lasten tragen‘ ( Mt 11,28 ) ( FC 85 ) .

=U5= AbsVII -- Kurztexte --

=S=> Kte 1659 Der hl . Paulus sagt : Ihr Männer liebt eure Frauen wie Christus die Kirche geliebt hat Dies ist ein tiefes Mysterium ich beziehe es auf Christus und die Kirche ( Eph 5 25 32 ) .
=S=> Kte 1660 Der Bund der Ehe durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine innige Lebens und Liebesgemeinschaft bilden wurde durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen Er ist von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus dem Herrn zui Wurde eines Sakramentes erhoben [ Vgl . GS 48,1 ; [ link ] CIC , can . 1055 , §1 ] .
=S=> Kte 1661 Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus und der Koche Er gibt den Gatten die Gnade einander mit der Liebe zu lieben mit der Christus die Kirche liebt Die Gnade des Sakramentes vervollkommnet so die menschliche Liebe der Gatten stärkt ihre unauflösliche Einheit und heiligt sie auf dem Weg zum ewigen Leben [ Vgl . K . v . Trient : DS 1799 ] .
=S=> Kte 1662 Die Ehe gründet auf dem Konsens der Vertragspartner das heißt auf dem Willen sich einander endgültig hinzugeben um in einem treuen und fruchtbaren Ehebund zu leben .
=S=> Kte 1663 Da die Ehe die Gatten in einen öffentlichen Lebensstand innerhalb der Kirche stellt ist es angebracht daß die Trauung öffentlich , im Rahmen einer liturgischen Feier geschieht vor dem Priester ( oder dem dazu bevollmächtigten Zeugen der Kirche ) den Trauzeugen und der Gemeinde der Gläubigen .
=S=> Kte 1664 Einheit Unauflöslichkeit und Bereitschaft zur Fruchtbarkeit sind für die Ehe wesentlich Die Polygamie laßt sich mit der Einheit der Ehe nicht vereinbaren Eine Scheidung trennt was Gott vereint hat die Weigerung fruchtbar zu sein bringt das eheliche Leben um seine vorzüglichste Gabe das Kind ( GS 1 50 ) .
=S=> Kte 1665 Geschiedene , die zu Lebzeiten des rechtmäßigen Gatten wieder heiraten , verstoßen gegen den Plan und das Gesetz Gottes , wie Christus es gelehrt hat . Sie sind zwar nicht von der Kirche getrennt , dürfen aber die heilige Kommunion nicht empfangen . Sie können ihr Leben dennoch christlich führen , vor allem dadurch , daß sie ihre Kinder im Glauben erziehen .
=S=> Kte 1666 Die christliche Familie ist die Stätte , wo die Kinder die erste Kunde vom Glauben erhalten . Darum wird sie mit Recht Hauskirche genannt - eine Gnaden - und Gebetsgemeinschaft , eine Schule der menschlichen Tugenden und der christlichen Liebe .