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=S=> Kte 1643 Die eheliche Liebe hat etwas Totales an sich , das alle Dimensionen der Person umfaßt : Sie betrifft Leib und Instinkt , die Kraft des Gefühls und der Affektivität , das Verlangen von Geist und Willen ; sie ist auf eine zutiefst personale Einheit hingeordnet , die über das leibliche Einswerden hinaus dazu hinführt , ein Herz und eine Seele zu werden ; sie fordert Unauflöslichkeit und Treue in der endgültigen gegenseitigen Hingabe und ist offen für die Fruchtbarkeit . In einem Wort , es handelt sich um die normalen Merkmale jeder natürlichen ehelichen Liebe , jedoch mit einem neuen Bedeutungsgehalt , der sie nicht nur läutert und festigt , sondern so hoch erhebt , daß sie Ausdruck spezifisch christlicher Werte werden ( FC 13 ) .
=S=> Kte 1644 Die Liebe der Gatten erfordert von Natur aus die Einheit und Unauflöslichkeit ihrer personalen Gemeinschaft , die ihr ganzes Leben umfaßt : sie sind nicht mehr zwei , sondern eins ( Mt 19,6 ) [ Vgl . Gen 2,24 ] . Sie sind berufen , in ihrer Einheit ständig zu wachsen durch die Treue , mit der sie täglich zu ihrem Eheversprechen gegenseitiger Ganzhingabe stehen ( FC 19 ) . Diese menschliche Gemeinschaft wird durch die im Sakrament der Ehe gegebene Gemeinschaft in Jesus Christus bekräftigt , geläutert und vollendet . Sie vertieft sich durch das gemeinsame Glaubensleben und durch die gemeinsam empfangene Eucharistie .
=S=> Kte 1645 Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe die gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt wird , wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit der Ehe deutlich ( GS 49,2 ) . Die Polygamie widerspricht dieser gleichen Würde der Gatten und der ehelichen Liebe , die einzig und ausschließlich ist [ Vgl . FC 19. ] .
=S=> Kte 1646 Die eheliche Liebe verlangt von Natur aus von den Gatten unverletzliche Treue . Das ergibt sich aus der gegenseitigen Hingabe , in der die beiden Gatten sich einander schenken . Liebe will endgültig sein . Sie kann nicht bloß bis auf weiteres gelten . Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit ( GS 48,1 ) .
=S=> Kte 1647 Der tiefste Grund liegt in der Treue Gottes zu seinem Bund und in der Treue Christi zu seiner Kirche . Durch das Sakrament der Ehe werden die Gatten fähig , diese Treue zu leben und sie zu bezeugen . Durch das Sakrament erhält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen , tieferen Sinn .
=S=> Kte 1648 Sich lebenslang an einen Menschen binden , kann schwierig , ja unmöglich erscheinen . Umso wichtiger ist es , die frohe Botschaft zu verkünden , daß Gott uns mit einer endgültigen , unwiderruflichen Liebe liebt , daß die Gatten an dieser Liebe teilhaben , daß diese sie trägt und stützt , und daß sie durch ihre Treue Zeugen der treuen Liebe Gottes sein können . Die Gatten , die mit der Hilfe Gottes in oft sehr schwierigen Verhältnissen dieses Zeugnis geben , verdienen den Dank und den Beistand der kirchlichen Gemeinschaft [ Vgl . FC 20 ] .
=S=> Kte 1649 Es gibt jedoch Situationen , in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird . In diesen Fällen gestattet die Kirche , daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen . Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht ; sie sind nicht frei , eine neue Ehe zu schließen . In dieser schwierigen Situation wäre , falls dies möglich ist , die Versöhnung die beste Lösung . Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich sein , in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen , in Treue zu ihrem Eheband , das unauflöslich bleibt [ Vgl . FC 83 ; [ link ] CIC , cann . 1151-1155 ] .
=S=> Kte 1650 In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken , die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue , zivile Ehe schließen . Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet : Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet , begeht ihr gegenüber Ehebruch . Auch eine Frau begeht Ehebruch , wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet ( Mk 10,11-12 ) . Die Kirche hält deshalb daran fest , daß sie , falls die Ehe gültig war , eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann . Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind , befinden sie sich in einer Situation , die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht . Darum dürfen sie , solange diese Situation andauert , nicht die Kommunion empfangen . Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben . Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden , die es bereuen , das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben , und sich ve rp flichten , in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben .
=S=> Kte 1651 Den Christen , die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten , sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken , damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten , an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen . Sie sollen ermahnt werden , das Wort Gottes zu hören , am heiligen Meßopfer teilzunehmen , regelmäßig zu beten , die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen , die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen , um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen ( FC 84 ) .
=S=> Kte 1652 Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung ( GS 48,1 ) . Kinder sind gewiß die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei . Derselbe Gott , der gesagt hat : ‚Es ist nicht gut , daß der Mensch allein sei‘ ( Gen 2,18 ) und ‚der den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf‘ ( Mt 19,4 ) , wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen , segnete darum Mann und Frau und sprach : ‚Wachset und mehret euch‘ ( Gen 1,28 ) . Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet , daß die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers , der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert ( GS 50,1 ) .
=S=> Kte 1653 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe besteht auch in den Früchten des sittlichen , geistigen und übernatürlichen Lebens , das die Eltern durch die Erziehung ihren Kindern weitergeben . Die Eltern sind die ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder [ Vgl . GE 3 ] . In diesem Sinn ist die grundlegende Aufgabe der Ehe und der Familie die , im Dienst des Lebens zu stehen [ Vgl . FC 28 ] .
=S=> Kte 1654 Eheleute , denen Gott Kindersegen versagt hat , können dennoch ein menschlich und christlich sinnvolles Eheleben führen . Ihre Ehe kann fruchtbar sein an Nächstenliebe , Hilfsbereitschaft und Opfergeist und diese ausstrahlen .
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