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=S=> Lev 13,47 Zeigt sich Aussatz auf einem Kleidungsstück , sei es ein Woll - oder Leinenkleid ,
=S=> Lev 13,48 ein Gewebe oder Gewirke aus Leinen oder Wolle , oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand ,
=S=> Lev 13,49 so ist das ein Fall von Aussatz , der dem Priester dann zu zeigen ist , wenn der Fleck auf dem Kleid , dem Leder , dem Gewebe , dem Gewirke oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint .
=S=> Lev 13,50 Der Priester soll das Übel untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,51 Wenn er am siebten Tage beobachtet , dass sich das Übel auf dem Kleid , dem Gewebe , dem Gewirke , dem Leder oder Ledergegenstand , was immer es auch sein mag , ausgebreitet hat , so ist es ein Fall von bösartigem Aussatz : Der befallene Gegenstand ist unrein .
=S=> Lev 13,52 Man soll dieses Kleid , dieses Gewebe , dieses Gewirke aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät , was es auch sein mag , auf dem sich das Übel zeigt , verbrennen ; denn es ist bösartiger Aussatz , der im Feuer verbrannt werden muss .
=S=> Lev 13,53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt , dass das Übel sich auf diesem Kleid , Gewebe , Gewirke oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat ,
=S=> Lev 13,54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,55 Nach dem Abwaschen soll er das Übel untersuchen , und wenn er feststellt , dass sich sein Aussehen nicht verändert hat , so ist der Gegenstand unrein , auch wenn sich das Übel nicht ausbreitet ; du sollst ihn im Feuer verbrennen . Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder - oder Rückseite vor .
=S=> Lev 13,56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest , dass das Übel nach dem Abwaschen abgeblasst ist , so soll er die befallene Stelle von dem Kleid , dem Leder , dem Gewebe oder dem Gewirke abreißen .
=S=> Lev 13,57 Sollte aber das Übel auf diesem Kleid , Gewebe , Gewirke oder Ledergerät wieder erscheinen , so greift das Übel weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen .
=S=> Lev 13,58 Aber das Kleid , das Gewebe , das Gewirke oder das Ledergerät , auf dem das Übel nach dem Abwaschen verschwunden ist , soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein .
=S=> Lev 13,59 Das ist das Gesetz für den Fall von Aussatz auf einem Woll - oder Leinenkleid , einem Gewebe , Gewirke oder Ledergerät , wenn es gilt , sie für rein oder unrein zu erklären .
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