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=S=> Kte 1575 Christus hat die Apostel erwählt und ihnen Anteil an seiner Sendung und Vollmacht gegeben . Zur Rechten des Vaters erhoben , verläßt er seine Herde nicht , sondern behütet sie allezeit durch die Apostel und leitet sie durch die Hirten , die heute sein Wirken fortsetzen [ Vgl . MR , Präfation von den Aposteln ] . Christus also ist es , der den einen das Apostelamt verleiht , anderen das Hirtenamt [ Vgl . Eph 4,11 ] . Er handelt weiterhin durch die Bischöfe [ Vgl . LG 2 ] .
=S=> Kte 1576 Da das Sakrament der Weihe das Sakrament des apostolischen Dienstes ist , kommt den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel die Vollmacht zu , die geistliche Gabe ( LG 21 ) , die apostolische Saat ( LG 20 ) weiterzugeben . Die gültig geweihten , das heißt die in der apostolischen Sukzession stehenden Bischöfe , sind die gültigen Spender der drei Stufen des Weihesakramentes [ Vgl . DS 794 und 802 ; [ link ] CIC , can . 1012 ; CCEO , cann . 744 ; 747 ] .
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