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=S=> Kte 900 Die Laien haben , wie alle Gläubigen , kraft der Taufe und der Firmung von Gott den Auftrag zum Apostolat erhalten ; daher haben sie das Recht und die Pflicht , einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen daran zu arbeiten , daß alle Menschen auf der ganzen Erde die göttliche Heilsbotschaft kennenlernen und aufnehmen . Diese Pflicht ist noch dringender , wenn die Menschen nur durch sie das Evangelium vernehmen und Christus kennenlernen können . In den kirchlichen Gemeinschaften ist ihre Tätigkeit so notwendig , daß das Apostolat der Seelsorger ohne sie meistens nicht zur vollen Wirkung gelangen kann .
=M=> Kte Die Teilhabe der Laien am Priesteramt Christi
=S=> Kte 901 Die Laien sind als Christus Geweihte und mit dem Heiligen Geist Gesalbte in wunderbarer Weise dazu berufen und ausgerüstet , daß immer reichere Früchte des Geistes in ihnen hervorgebracht werden . Denn all ihre Tätigkeiten , Gebete und apostolischen Unternehmungen , das Ehe - und Familienleben , die tägliche Arbeit , die Erholung von Geist und Leib , wenn sie im Geist vollzogen werden , ja sogar die Beschwernisse des Lebens , wenn sie geduldig ertragen werden , werden geistige Opfer , Gott wohlgefällig durch Jesus Christus , die bei der Feier der Eucharistie zusammen mit der Darbringung des Herrenleibes dem Vater in höchster Ehrfurcht dargebracht werden . So weihen auch die Laien , indem sie überall heilig handeln , die Welt selbst Gott ( LG 34 ) [ 1 Vgl . LG 10 ] .
=S=> Kte 902 Am Heiligungsdienst haben auf besondere Weise die Eltern Anteil , indem sie ihr Eheleben in christlichem Geiste führen und für die christliche Erziehung ihrer Kinder sorgen ( [ link ] CIC , can . 835 , §4 ) .
=S=> Kte 903 Falls sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen , können Laien auf Dauer zum Dienst als Lektor und Akolyth zugelassen werden‘ . Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt , weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen , können auch Laien , selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind , nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen , nämlich den Dienst am Wort , die Leitung liturgischer Gebete , die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion ( [ link ] CIC , can . 230 , §3 ) .
=M=> Kte Ihre Teilhabe am Prophetenamt Christi
=S=> Kte 904 Christus , der große Prophet , . . . erfüllt . . . sein prophetisches Amt nicht nur durch die Hierarchie . . . sondern auch durch die Laien , die er daher sowohl als Zeugen einsetzt als auch mit einem Sinn für den Glauben und mit der Gnade des Wortes ausrüstet ( LG 35 ) .
=S=> Kte Die Unterweisung , die zum Glauben bekehrt , . . . kann auch jedem Prediger , ja sogar jedem Gläubigen zukommen ( Thomas v , A. , s . th . 3,71,4 , ad 3 ) .
=S=> Kte 905 Die Laien erfüllen ihre prophetische Sendung auch durch die Evangelisation , daß nämlich die Botschaft Christi durch das Zeugnis ihres Lebens und das Wort öffentlich bekanntgemacht wird . Bei den Laien erhält diese Evangelisation eine eigentümliche Prägung und besondere Wirksamkeit von daher , daß sie in den gewöhnlichen Verhältnissen der Welt erfüllt wird ( LG 35 ) .
=S=> Kte Dieses Apostolat besteht nicht nur im Zeugnis des Lebens . Ein wahrer Apostel sucht nach Gelegenheiten , Christus auch mit seinem Wort zu verkünden , sei es den Nichtgläubigen , . . . sei es den Gläubigen ( AA 6 ) [ Vgl . AG 15 ] .
=S=> Kte 906 Die gläubigen Laien , die dazu fähig sind und sich dafür ausbilden , können auch an der katechetischen Unterweisung [ Vgl . CIC , cann , [ link ] 774 ; [ link ] 776 ; [ link ] 780 ] , am Lehren der theologischen Wissenschaften [ Vgl . [ link ] CIC , can . 229 ] sowie an der Gestaltung der Medien [ Vgl . [ link ] CIC , can . 823 , §1 ] mitwirken .
=S=> Kte 907 Entsprechend ihrem Wissen , ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht , ihre Meinung in dem , was das Wohl der Kirche angeht , den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun ( [ link ] CIC , can . 212 , §3 ) .
=M=> Kte Ihre Teilhabe am Königsamt Christi
=S=> Kte 908 Durch seinen Gehorsam bis zum Tod‘ hat Christus seinen Jüngern die Gabe der königlichen Freiheit geschenkt , damit sie durch Selbstverleugnung und ein heiliges Leben das Reich der Sünde in sich selbst völlig überwinden ( LG 36 ) .
=S=> Kte Wer seinen Leib sich unterwirft und Herr über seine Seele ist , ohne sich von Leidenschaften überfluten zu lassen , kann als König bezeichnet werden , weil er seine Person zu regieren vermag . Er ist frei und unabhängig und läßt sich nicht durch eine sündige Knechtschaft gefangennehmen ( Ambrosius , Psal . 118 , 14,30 ) .
=S=> Kte 909 Außerdem sollen die Laien , auch mit vereinten Kräften , die Einrichtungen und Verhältnisse der Welt , wenn irgendwo Gewohnheiten zur Sünde reizen , so heilen , daß dies alles nach den Richtlinien der Gerechtigkeit gestaltet wird und der Ausübung der Tugenden eher förderlich als schädlich ist . Durch solches Tun erfüllen sie die Kultur und die menschlichen Tätigkeiten mit sittlichem Wert ( LG 36 ) .
=S=> Kte 910 Die Laien können sich auch berufen fühlen oder berufen werden zur Mitarbeit mit ihren Hirten im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft , für ihr Wachstum und ihr volles Leben . Sie können dabei sehr verschiedene Dienste übernehmen , je nach der Gnade und den Charismen , die der Herr ihnen schenkt ( EN 73 ) .
=S=> Kte 911 In der Kirche können bei der Ausübung dieser [ Leitungsgewalt ] Laien nach Maßgabe des Rechtes mitwirken ( [ link ] CIC , can . 129 , §2 ) . So können sie etwa an Partikularkonzilien [ [ link ] CIC , can . 443 , §4 ] und Diözesansynoden [ [ link ] CIC , can . 463 , §§1:2 ] teilnehmen , Mitglieder von Pastoralräten werden [ CIC , cann . [ link ] 511 ; [ link ] 536 ] sich an der solidarischen Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen [ [ link ] CIC , can . 517 , §2 ] , in Wirtschaftsräten mitarbeiten [ CIC , cann . [ link ] 492 , §1 ; [ link ] 536 ] und Mitglieder von kirchlichen Gerichten sein [ [ link ] CIC , can . 1421 , §2 ] .
=S=> Kte 912 Die Gläubigen sollen lernen , sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten , die ihnen obliegen , insofern sie zur Kirche gehören , und denen , die sie betreffen , sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind , zu unterscheiden . Sie werden sich eifrig darum bemühen , beide miteinander harmonisch zu vereinigen , wobei sie daran denken werden , daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen , weil keine menschliche Aktivität , auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten , dem Befehl Gottes entzogen werden kann ( LG 36 ) .
=S=> Kte 913 So tritt jeder Laie aufgrund der Gaben , die ihm anvertraut worden sind , zugleich als Zeuge und als lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst ‚nach dem Maß der Gabe Christi‘ ( Eph 4,7 ) auf ( LG 33 ) .
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