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Dokument KATECHISMUS der katholischen Kirche 2007
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2375
=S=> Kte Weshalb das kirchliche Amt ?
=S=> Kte 874 Christus selbst ist der Urheber des Amtes in der Kirche . Er hat es eingesetzt , ihm Vollmacht und Sendung , Ausrichtung und Zielsetzung gegeben . Christus , der Herr , hat , um das Volk Gottes zu weiden und ständig zu mehren , in seiner Kirche verschiedene Dienste eingesetzt , die auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind . Denn die Diener , die über heilige Vollmacht verfügen , dienen ihren Brüdern , damit alle , die zum Volk Gottes gehören . . . zum Heil gelangen ( LG 18 ) .
=S=> Kte 875 Wie sollen sie an den glauben , von dem sie nichts gehört haben ? Wie sollen sie hören , wenn niemand verkündigt ? Wie soll aber jemand verkündigen , wenn er nicht gesandt ist ? ( Röm 10,14-15 ) . Niemand , keine Einzelperson und keine Gemeinschaft , kann sich selbst das Evangelium verkündigen . Also kommt der Glaube aus dem Hören ( Röm 10,17 ) . Niemand kann sich selbst den Auftrag und die Sendung geben , das Evangelium zu verkündigen . Der vom Herrn Gesandte spricht und handelt nicht in eigener Autorität , sondern kraft der Autorität Christi ; er spricht zu der Gemeinde nicht als eines ihrer Glieder , sondern im Namen Christi . Niemand kann sich selbst die Gnade verleihen ; sie muß geschenkt und angeboten werden . Das setzt Diener der Gnade voraus , die von Christus bevollmächtigt sind . Von ihm empfangen sie die Sendung und die Vollmacht [ heilige Gewalt ] , in der Person Christi des Hauptes [ in persona Christi Capitis ] zu handeln . Dieses Amt , worin die von Christus Gesandten aus Gottes Gnade das tun
=S=> Kte 876 Mit der sakramentalen Natur des kirchlichen Amtes hängt innerlich sein Dienstcharakter zusammen . Weil die Amtsträger ganz von Christus abhängig sind , der Sendung und Vollmacht gibt , sind sie wahrhaft Knecht Christi ( Röm 1,1 ) nach dem Vorbild Christi , der für uns freiwillig Knechtsgestalt angenommen hat ( Phil 2,7 ) . Weil das Wort und die Gnade , deren Diener sie sind , nicht von ihnen , sondern von Christus stammen , der sie ihnen für die anderen anvertraut hat , sollen sie sich freiwillig zu Sklaven aller machen [ Vgl . 1 Kor 9,19 ] .
=S=> Kte 877 Desgleichen gehört zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes sein kollegialer Charakter . Schon zu Beginn seines Wirkens setzte der Herr Jesus die Zwölf ein als die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie ( AG 5 ) . Miteinander erwählt , werden sie auch miteinander ausgesandt ; ihre brüderliche Einheit steht im Dienst der brüderlichen Gemeinschaft aller Gläubigen ; sie soll gleichsam ein Widerschein und ein Zeugnis der Gemeinschaft der göttlichen Personen sein [ Vgl . Joh 17,21-23 ] . Deshalb übt jeder Bischof seinen Dienst im Bischofskollegium aus in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom , dem Nachfolger des hl . Petrus und Haupt des Kollegiums ; in entsprechender Weise üben die Priester ihren Dienst im Presbyterium der Diözese aus , unter der Leitung ihres Bischofs .
=S=> Kte 878 Zur sakramentalen Natur des kirchlichen Dienstamtes gehört auch sein persönlicher Charakter . Obwohl die Diener Christi gemeinschaftlich handeln , handeln sie stets auch persönlich . Jeder wird persönlich berufen : Du aber folge mir nach ! ( Joh 21,22 ) [ Vgl . Mt 4 , 19. 21 ; Joh 1,43 ] , um in der gemeinsamen Sendung persönlicher Zeuge zu sein , der dem , der ihm die Sendung gibt , persönlich verantwortlich ist . Er ist in dessen Person und für Personen tätig : Ich taufe dich im Namen des Vaters . . . ; ich spreche dich los . . . .
=S=> Kte 879 Der sakramentale Dienst in der Kirche ist somit ein zugleich kollegialer und persönlicher Dienst , der im Namen Christi ausgeübt wird . Das bestätigt sich in den Beziehungen zwischen dem Bischofskollegium und seinem Haupt , dem Nachfolger des hl . Petrus , und in der Beziehung zwischen der pastoralen Verantwortung des Bischofs für seine Teilkirche und der gemeinsamen Sorge des Bischofskollegiums für die Gesamtkirche .
=S=> Kte Das Bischofskollegium und sein Haupt , der Papst
=S=> Kte 880 Als Christus die Zwölf bestellte , setzte er [ sie ] nach Art eines Kollegiums oder eines beständigen Zusammenschlusses ein , an dessen Spitze er den aus ihrer Mitte erwählten Petrus stellte ( LG 19 ) . Wie nach der Bestimmung des Herrn der heilige Petrus und die übrigen Apostel ein einziges apostolisches Kollegium bilden , so sind in gleicher Weise der Römische Bischof , der Nachfolger des Petrus , und die Bischöfe , die Nachfolger der Apostel , untereinander verbunden ( LG 22 ) [ Vgl . [ link ] CIC , can . 330 ] .
=S=> Kte 881 Der Herr hat einzig Simon , dem er den Namen Petrus gab , zum Felsen seiner Kirche gemacht . Er hat Petrus die Schlüssel der Kirche übergeben‘ und ihn zum Hirten der ganzen Herde bestellt [ Vgl . Joli 21,15-17 ] . Es steht aber fest , daß jenes Amt des Bindens und Lösens , das Petrus gegeben wurde , auch dem mit seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium zugeteilt worden ist ( LG 22 ) . Dieses Hirtenamt des Petrus und der anderen Apostel gehört zu den Grundlagen der Kirche . Es wird unter dem Primat des Papstes von den Bischöfen weitergeführt .
=S=> Kte 882 Der Papst , der Bischof von Rom und Nachfolger des hl . Petrus , ist das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen ( LG 23 ) . Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes , nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen Kirche , die volle , höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche , die er immer frei ausüben kann ( LG 22 ) [ Vgl . CD 2;9 ] .
=S=> Kte 883 Das Kollegium oder die Körperschaft der Bischöfe hat aber nur Autorität , wenn es zusammen mit dem Römischen Bischof . . . als seinem Haupt verstanden wird . Unter dieser Bedingung ist dieses Kollegium gleichfalls Träger der höchsten und ganzen Vollmacht gegenüber der ganzen Kirche Diese Gewalt kann freilich nur unter Zustimmung des Römischen Bischofs ausgeübt werden ( LG 22 ) [ Vgl . [ link ] CIC , can . 336 ] .
=S=> Kte 884 Die Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche übt das Bischofskollegium in feierlicher Weise auf dem Ökumenischen Konzil aus ( [ link ] CIC , can . 337 , §1 ) . Ein Ökumenisches Konzil gibt es niemals , wenn es vom Nachfolger des Petrus nicht als solches bestätigt oder wenigstens angenommen worden ist ( LG 22 ) .
=S=> Kte 885 Insofern dieses Kollegium aus vielen zusammengesetzt ist , bringt es die Vielfalt und Universalität des Volkes Gottes , insofern es aber unter einem Haupt gesammelt ist , die Einheit der Herde Christi zum Ausdruck ( LG 22 ) .
=S=> Kte 886 Die einzelnen Bischöfe aber sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen ( LG 23 ) . Als solche üben [ sie ] ihr Hirtenamt über den ihnen anvertrauten Anteil des Volkes Gottes . . . aus ( LG 23 ) , wobei sie von den Priestern und den Diakonen unterstützt werden . Als Mitglieder des Bischofskollegiums aber nimmt jeder von ihnen an der Sorge für alle Kirchen teil [ Vgl . CD 3. ] . Die Bischöfe üben diese zunächst dadurch aus , daß sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche gut leiten . Dadurch tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes , der auch der Leib der Kirchen ist ( LG 23 ) . Diese Sorge soll sich insbesondere auf die Armen [ Vgl . Gal 2,10 ] , auf die um des Glaubens willen Verfolgten sowie auf die Glaubensboten erstrecken , die auf der ganzen Erde tätig sind .
=S=> Kte 887 Die benachbarten und kulturell einheitlichen Teilkirchen bilden Kirchenprovinzen oder größere Einheiten , welche Patriarchate oder Regionen genannt werden [ Vgl . Kanon der Apostel 34 ] . Die Bischöfe dieser Einheiten können sich in Synoden oder Provinzialkonzilien versammeln . In ähnlicher Weise können die Bischofskonferenzen heute vielfältige und fruchtbare Hilfe leisten , damit die kollegiale Gesinnung zur konkreten Anwendung geführt wird ( LG 23 ) .
=M=> Kte Das Lehramt
=S=> Kte 888 Mit den Priestern , ihren Mitarbeitern , haben die Bischöfe als erste Aufgabe , . . . allen die frohe Botschaft Gottes zu verkünden ( PO 4 ) , wie der Herr befohlen hat [ Vgl . Mk 16,15 ] . Sie sind Herolde des Glaubens , die neue Jünger zu Christus führen und authentische , das heißt mit der Autorität Christi versehene Lehrer ( LG 25 ) .
=S=> Kte 889 Um die Kirche in der Reinheit des von den Aposteln überlieferten Glaubens zu erhalten , wollte Christus , der ja die Wahrheit ist , seine Kirche an seiner eigenen Unfehlbarkeit teilhaben lassen . Durch den übernatürlichen Glaubenssinn hält das Gottesvolk unter der Leitung des lebendigen Lehramtes der Kirche den Glauben unverlierbar fest [ Vgl . LG 12 ; DV 10 ] .
=S=> Kte 890 Die Sendung des Lehramtes ist mit dem endgültigen Charakter des Bundes verknüpft , den Gott in Christus mit seinem Volk geschlossen hat . Das Lehramt muß das Volk vor Verirrungen und Glaubensschwäche schützen und ihm die objektive Möglichkeit gewährleisten , den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen . Der pastorale Auftrag des Lehramtes ist es , zu wachen , daß das Gottesvolk in der befreienden Wahrheit bleibt . Zur Erfüllung dieses Dienstes hat Christus den Hirten das Charisma der Unfehlbarkeit in Fragen des Glaubens und der Sitten verliehen . Dieses Charisma kann auf verschiedene Weisen ausgeübt werden :
=S=> Kte 891 Dieser Unfehlbarkeit . . . erfreut sich der Römische Bischof , das Haupt des Kollegiums der Bischöfe , kraft seines Amtes , wenn er als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen , der seine Brüder im Glauben stärkt , eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkündet . . . Die der Kirche verheißene Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne , wenn sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus ausübt , vor allem auf einem Ökumenischen Konzil ( LG 25 ) [ Vgl . 1. Vatikanisches K. : DS 3074 ] . Wenn die Kirche durch ihr oberstes Lehramt etwas als von Gott geoffenbart und als Lehre Christi zu glauben vorlegt ( DV 10 ) , müssen die Gläubigen solchen Definitionen mit Glaubensgehorsam anhangen ( LG 25 ) . Diese Unfehlbarkeit reicht so weit wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung [ Vgl . LG 25 ] .
=S=> Kte 892 Der göttliche Beistand wird den Nachfolgern der Apostel , die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Petrus lehren , und insbesondere dem Bischof von Rom , dem Hirten der ganzen Kirche , auch dann geschenkt , wenn sie zwar keine unfehlbare Definition vornehmen und sich nicht endgültig äußern , aber bei der Ausübung des ordentlichen Lehramtes eine Lehre vorlegen , die zu einem besseren Verständnis der Offenbarung in Fragen des Glaubens und der Sitten führt . Diesen authentischen Lehren müssen die Gläubigen religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes . . . leisten ( LG 25 ) , der sich zwar von der Glaubenszustimmung unterscheidet , sie aber unterstützt .
=M=> Kte Das Heiligungsamt
=S=> Kte 893 Der Bischof ist auch ‚Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums‘ , besonders in der Eucharistie , die er selbst darbringt oder durch die Priester , seine Mitarbeiter , darbringen läßt ( LG 26 ) . Die Eucharistie ist ja das Lebenszentrum der Teilkirche . Der Bischof und die Priester heiligen die Kirche durch ihr Gebet und ihre Arbeit , durch den Dienst am Wort und an den Sakramenten . Sie heiligen sie durch ihr Beispiel , nicht als Beherrscher der Gemeinden , sondern als Vorbilder für die Herde ( 1 Petr 5,3 ) . So werden sie zusammen mit der ihnen anvertrauten Herde zum ewigen Leben gelangen ( LG 26 ) .
=M=> Kte Das Leitungsamt
=S=> Kte 894 Die Bischöfe leiten Teilkirchen , die ihnen anvertraut worden sind , als Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat , Zuspruch und Beispiel , aber auch mit Autorität und heiliger Vollmacht ( LG 27 ) . Diese Autorität müssen sie jedoch zum Aufbau der Gemeinde im Geist des Dienens ausüben , der der Geist ihres Meisters ist [ Vgl . Lk 22 , 26-27 ] .
=S=> Kte 895 Diese Vollmacht , die sie im Namen Christi persönlich ausüben , ist die eigene , ordentliche und unmittelbare , auch wenn ihr Vollzug letztlich von der höchsten Autorität der Kirche geregelt wird ( LG 27 ) . Man darf jedoch die Bischöfe nicht als Vikare des Papstes ansehen , dessen ordentliche , unmittelbare Autorität über die ganze Kirche deren eigene Autorität nicht zunichte macht , sondern im Gegenteil bestärkt und schützt . Allerdings ist ihre Autorität in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche unter der Leitung des Papstes auszuüben .
=S=> Kte 896 Bei der Ausübung des Hirtenamtes soll dem Bischof der gute Hirt als Vorbild und Gestalt dienen . Seiner Schwächen bewußt , kann er mit denen leiden , die unwissend sind und irren . Er soll sich nicht weigern , seine Untergebenen zu hören , die er wie seine wahren Kinder hegt . . . Die Gläubigen aber müssen dem Bischof anhangen wie die Kirche Jesus Christus und wie Jesus Christus dem Vater ( LG 27 ) . Folgt alle dem Bischof wie Jesus Christus dem Vater , und dem Presbyterium wie den Aposteln ; die Diakone aber achtet wie Gottes Gebot ! Keiner soll ohne Bischof etwas tun , was die Kirche betrifft ( Ignatius v . Antiochien , Smyrn . 8,1 ) .