| 90 =S=> Ex 22,1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen , dass er stirbt , so entsteht dadurch keine Blutschuld .
 =S=> Ex 22,2 Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen , dann entsteht Blutschuld . Ein Dieb muss Ersatz leisten . Besitzt er nichts , soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen .
 =S=> Ex 22,3 Findet man das Gestohlene , sei es Rind , Esel oder Schaf , noch lebend in seinem Besitz , dann soll er doppelten Ersatz leisten .
 
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