kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschGG 143c. 3 Bund und Länder überprüfen bis Ende 2013 , in welcher Höhe die den Ländern nach Absatz 1 zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind . Ab dem 1. Januar 2014 entfällt die nach Absatz 2 Nr . 2 vorgesehene Zweckbindung der nach Absatz 1 zugewiesenen Finanzierungsmittel ; die investive Zweckbindung des Mittelvolumens bleibt bestehen . Die Vereinbarungen aus dem Solidarpakt II bleiben unberührt .