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Satz
GG 143c. 1 Den Ländern stehen ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 für den durch die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken und Bildungsplanung sowie für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zu . Bis zum 31. Dezember 2013 werden diese Beträge aus dem Durchschnitt der Finanzierungsanteile des Bundes im Referenzzeitraum 2000 bis 2008 ermittelt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 143c. 1
Den
Ländern
stehen
ab
dem
1.
Januar
2007
bis
zum
31.
Dezember
2019
für
den
durch
die
Abschaffung
der
Gemeinschaftsaufgaben
Ausbau
und
Neubau
von
Hochschulen
einschließlich
Hochschulkliniken
und
Bildungsplanung
sowie
für
den
durch
die
Abschaffung
der
Finanzhilfen
zur
Verbesserung
der
Verkehrsverhältnisse
der
Gemeinden
und
zur
sozialen
Wohnraumförderung
bedingten
Wegfall
der
Finanzierungsanteile
des
Bundes
jährlich
Beträge
aus
dem
Haushalt
des
Bundes
zu
.
Bis
zum
31.
Dezember
2013
werden
diese
Beträge
aus
dem
Durchschnitt
der
Finanzierungsanteile
des
Bundes
im
Referenzzeitraum
2000
bis
2008
ermittelt
.