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DeutschGG 143b. 3 Die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten werden unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt . Die Unternehmen üben Dienstherrenbefugnisse aus . Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz .