kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschGG 143. 1 Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen , soweit und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann . Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs . 2 verstoßen und müssen mit den in Artikel 79 Abs . 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein .