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Satz
GG 132. 2 Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Angehörige des öffentlichen Dienstes , die von den Vorschriften über die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus nicht betroffen oder die anerkannte Verfolgte des Nationalsozialismus sind , sofern nicht ein wichtiger Grund in ihrer Person vorliegt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 132. 2
Diese
Bestimmung
findet
keine
Anwendung
auf
Angehörige
des
öffentlichen
Dienstes
,
die
von
den
Vorschriften
über
die
Befreiung
von
Nationalsozialismus
und
Militarismus
nicht
betroffen
oder
die
anerkannte
Verfolgte
des
Nationalsozialismus
sind
,
sofern
nicht
ein
wichtiger
Grund
in
ihrer
Person
vorliegt
.