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DeutschGG 125 Recht , das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft , wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht , 1. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt , 2. soweit es sich um Recht handelt , durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist .