kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschGG 115e. 1 Stellt der Gemeinsame Ausschuß im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen , mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest , daß dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder daß dieser nicht beschlußfähig ist , so hat der Gemeinsame Ausschuß die Stellung von Bundestag und Bundesrat und nimmt deren Rechte einheitlich wahr .