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Satz
GG 115e. 1 Stellt der Gemeinsame Ausschuß im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen , mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest , daß dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder daß dieser nicht beschlußfähig ist , so hat der Gemeinsame Ausschuß die Stellung von Bundestag und Bundesrat und nimmt deren Rechte einheitlich wahr .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 115e. 1
Stellt
der
Gemeinsame
Ausschuß
im
Verteidigungsfalle
mit
einer
Mehrheit
von
zwei
Dritteln
der
abgegebenen
Stimmen
,
mindestens
mit
der
Mehrheit
seiner
Mitglieder
fest
,
daß
dem
rechtzeitigen
Zusammentritt
des
Bundestages
unüberwindliche
Hindernisse
entgegenstehen
oder
daß
dieser
nicht
beschlußfähig
ist
,
so
hat
der
Gemeinsame
Ausschuß
die
Stellung
von
Bundestag
und
Bundesrat
und
nimmt
deren
Rechte
einheitlich
wahr
.