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GG 115a. 5 Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen , so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben . Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 115a. 5
Ist
die
Feststellung
des
Verteidigungsfalles
verkündet
und
wird
das
Bundesgebiet
mit
Waffengewalt
angegriffen
,
so
kann
der
Bundespräsident
völkerrechtliche
Erklärungen
über
das
Bestehen
des
Verteidigungsfalles
mit
Zustimmung
des
Bundestages
abgeben
.
Unter
den
Voraussetzungen
des
Absatzes
2
tritt
an
die
Stelle
des
Bundestages
der
Gemeinsame
Ausschuß
.