kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 115a. 1 Die Feststellung , daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht ( Verteidigungsfall ) , trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates . Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen , mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 115a. 1
Die
Feststellung
,
daß
das
Bundesgebiet
mit
Waffengewalt
angegriffen
wird
oder
ein
solcher
Angriff
unmittelbar
droht
(
Verteidigungsfall
) ,
trifft
der
Bundestag
mit
Zustimmung
des
Bundesrates
.
Die
Feststellung
erfolgt
auf
Antrag
der
Bundesregierung
und
bedarf
einer
Mehrheit
von
zwei
Dritteln
der
abgegebenen
Stimmen
,
mindestens
der
Mehrheit
der
Mitglieder
des
Bundestages
.