kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 115. 2 Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen . Diesem Grundsatz ist entsprochen , wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten . Zusätzlich sind bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die Auswirkungen auf den Haushalt im Auf - und Abschwung symmetrisch zu berücksichtigen . Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der nach den Sätzen 1 bis 3 zulässigen Kreditobergrenze werden auf einem Kontrollkonto erfasst ; Belastungen , die den Schwellenwert von 1,5 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreiten , sind konjunkturgerecht zurückzuführen . Näheres , insbesondere die Bereinigung der Einnahmen und Ausgaben um finanzielle Transaktionen und das Verfahren zur Berechnung der Obergrenze der jährlichen Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung auf der Grundlage eines Konjunkturbereinigungsve rfahrens sowie die Kontrolle und den Ausgleich von Abweichungen der tatsächlichen Kreditaufnahme von der Regelgrenze , regelt ein Bundesgesetz . Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen , die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen , können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden . Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden . Die Rückführung der nach Satz 6 aufgenommenen Kredite hat binnen eines angemessenen Zeitraumes zu erfolgen . § Xa .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 115. 2
Einnahmen
und
Ausgaben
sind
grundsätzlich
ohne
Einnahmen
aus
Krediten
auszugleichen
.
Diesem
Grundsatz
ist
entsprochen
,
wenn
die
Einnahmen
aus
Krediten
0,35
vom
Hundert
im
Verhältnis
zum
nominalen
Bruttoinlandsprodukt
nicht
überschreiten
.
Zusätzlich
sind
bei
einer
von
der
Normallage
abweichenden
konjunkturellen
Entwicklung
die
Auswirkungen
auf
den
Haushalt
im
Auf
-
und
Abschwung
symmetrisch
zu
berücksichtigen
.
Abweichungen
der
tatsächlichen
Kreditaufnahme
von
der
nach
den
Sätzen
1
bis
3
zulässigen
Kreditobergrenze
werden
auf
einem
Kontrollkonto
erfasst
;
Belastungen
,
die
den
Schwellenwert
von
1,5
vom
Hundert
im
Verhältnis
zum
nominalen
Bruttoinlandsprodukt
überschreiten
,
sind
konjunkturgerecht
zurückzuführen
.
Näheres
,
insbesondere
die
Bereinigung
der
Einnahmen
und
Ausgaben
um
finanzielle
Transaktionen
und
das
Verfahren
zur
Berechnung
der
Obergrenze
der
jährlichen
Nettokreditaufnahme
unter
Berücksichtigung
der
konjunkturellen
Entwicklung
auf
der
Grundlage
eines
Konjunkturbereinigungsve
rfahrens
sowie
die
Kontrolle
und
den
Ausgleich
von
Abweichungen
der
tatsächlichen
Kreditaufnahme
von
der
Regelgrenze
,
regelt
ein
Bundesgesetz
.
Im
Falle
von
Naturkatastrophen
oder
außergewöhnlichen
Notsituationen
,
die
sich
der
Kontrolle
des
Staates
entziehen
und
die
staatliche
Finanzlage
erheblich
beeinträchtigen
,
können
diese
Kreditobergrenzen
auf
Grund
eines
Beschlusses
der
Mehrheit
der
Mitglieder
des
Bundestages
überschritten
werden
.
Der
Beschluss
ist
mit
einem
Tilgungsplan
zu
verbinden
.
Die
Rückführung
der
nach
Satz
6
aufgenommenen
Kredite
hat
binnen
eines
angemessenen
Zeitraumes
zu
erfolgen
. §
Xa
.