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DeutschGG 114. 2 Der Bundesrechnungshof , dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen , prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der und Wirtschaftsführung . Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar Haushaltsdem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten . Im übrigen werden die Befugnisse des Bundesrechnungshofes durch Bundesgesetz geregelt .