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Satz
GG 114. 1 Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 114. 1
Der
Bundesminister
der
Finanzen
hat
dem
Bundestage
und
dem
Bundesrate
über
alle
Einnahmen
und
Ausgaben
sowie
über
das
Vermögen
und
die
Schulden
im
Laufe
des
nächsten
Rechnungsjahres
zur
Entlastung
der
Bundesregierung
Rechnung
zu
legen
.