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Satz
GG 113. 3 Ist das Gesetz nach Artikel 78 zustande gekommen , kann die Bundesregierung ihre Zustimmung nur innerhalb von sechs Wochen und nur dann versagen , wenn sie vorher das Verfahren nach Absatz 1 Satz 3 und 4 oder nach Absatz 2 eingeleitet hat . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Zustimmung als erteilt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 113. 3
Ist
das
Gesetz
nach
Artikel
78
zustande
gekommen
,
kann
die
Bundesregierung
ihre
Zustimmung
nur
innerhalb
von
sechs
Wochen
und
nur
dann
versagen
,
wenn
sie
vorher
das
Verfahren
nach
Absatz
1
Satz
3
und
4
oder
nach
Absatz
2
eingeleitet
hat
.
Nach
Ablauf
dieser
Frist
gilt
die
Zustimmung
als
erteilt
.