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Satz
GG 113. 1 Gesetze , welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen , bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung . Das gleiche gilt für Gesetze , die Einnahmeminderungen in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen . Die Bundesregierung kann verlangen , daß der Bundestag die Beschlußfassung über solche Gesetze aussetzt . In diesem Fall hat die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen dem Bundestage eine Stellungnahme zuzuleiten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 113. 1
Gesetze
,
welche
die
von
der
Bundesregierung
vorgeschlagenen
Ausgaben
des
Haushaltsplanes
erhöhen
oder
neue
Ausgaben
in
sich
schließen
oder
für
die
Zukunft
mit
sich
bringen
,
bedürfen
der
Zustimmung
der
Bundesregierung
.
Das
gleiche
gilt
für
Gesetze
,
die
Einnahmeminderungen
in
sich
schließen
oder
für
die
Zukunft
mit
sich
bringen
.
Die
Bundesregierung
kann
verlangen
,
daß
der
Bundestag
die
Beschlußfassung
über
solche
Gesetze
aussetzt
.
In
diesem
Fall
hat
die
Bundesregierung
innerhalb
von
sechs
Wochen
dem
Bundestage
eine
Stellungnahme
zuzuleiten
.