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Satz
GG 110. 4 In das Haushaltsgesetz dürfen nur Vorschriften aufgenommen werden , die sich auf die Einnahmen und die Ausgaben des Bundes und auf den Zeitraum beziehen , für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird . Das Haushaltsgesetz kann vorschreiben , daß die Vorschriften erst mit der Verkündung des nächsten Haushaltsgesetzes oder bei Ermächtigung nach Artikel 115 zu einem späteren Zeitpunkt außer Kraft treten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 110. 4
In
das
Haushaltsgesetz
dürfen
nur
Vorschriften
aufgenommen
werden
,
die
sich
auf
die
Einnahmen
und
die
Ausgaben
des
Bundes
und
auf
den
Zeitraum
beziehen
,
für
den
das
Haushaltsgesetz
beschlossen
wird
.
Das
Haushaltsgesetz
kann
vorschreiben
,
daß
die
Vorschriften
erst
mit
der
Verkündung
des
nächsten
Haushaltsgesetzes
oder
bei
Ermächtigung
nach
Artikel
115
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
außer
Kraft
treten
.