kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 109a Zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen regelt ein Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , 1. die fortlaufende Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern durch ein gemeinsames Gremium ( Stabilitätsrat ) , 2. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage , 3. die Grundsätze zur Aufstellung und Durchführung von Sanierungsprogrammen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen . Die Beschlüsse des Stabilitätsrats und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen sind zu veröffentlichen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 109a
Zur
Vermeidung
von
Haushaltsnotlagen
regelt
ein
Bundesgesetz
,
das
der
Zustimmung
des
Bundesrates
bedarf
, 1.
die
fortlaufende
Überwachung
der
Haushaltswirtschaft
von
Bund
und
Ländern
durch
ein
gemeinsames
Gremium
(
Stabilitätsrat
) , 2.
die
Voraussetzungen
und
das
Verfahren
zur
Feststellung
einer
drohenden
Haushaltsnotlage
, 3.
die
Grundsätze
zur
Aufstellung
und
Durchführung
von
Sanierungsprogrammen
zur
Vermeidung
von
Haushaltsnotlagen
.
Die
Beschlüsse
des
Stabilitätsrats
und
die
zugrunde
liegenden
Beratungsunterlagen
sind
zu
veröffentlichen
.