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Satz
GG 106. 5a Die Gemeinden erhalten ab dem 1. Januar 1998 einen Anteil an dem Aufkommen der Umsatzsteuer . Er wird von den Ländern auf der Grundlage eines orts - und wirtschaftsbezogenen Schlüssels an ihre Gemeinden weitergeleitet . Das Nähere wird durch Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , bestimmt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 106. 5a
Die
Gemeinden
erhalten
ab
dem
1.
Januar
1998
einen
Anteil
an
dem
Aufkommen
der
Umsatzsteuer
.
Er
wird
von
den
Ländern
auf
der
Grundlage
eines
orts
-
und
wirtschaftsbezogenen
Schlüssels
an
ihre
Gemeinden
weitergeleitet
.
Das
Nähere
wird
durch
Bundesgesetz
,
das
der
Zustimmung
des
Bundesrates
bedarf
,
bestimmt
.