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DeutschGG 100. 2 Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft , ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt ( Artikel 25 ) , so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen .