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GG 87d. 2 Durch Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , können Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 87d. 2
Durch
Bundesgesetz
,
das
der
Zustimmung
des
Bundesrates
bedarf
,
können
Aufgaben
der
Luftverkehrsverwaltung
den
Ländern
als
Auftragsverwaltung
übertragen
werden
.