kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 87. 3 Außerdem können für Angelegenheiten , für die dem Bunde die Gesetzgebung zusteht , selbständige Bundesoberbehörden und neue bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes durch Bundesgesetz errichtet werden . Erwachsen dem Bunde auf Gebieten , für die ihm die Gesetzgebung zusteht , neue Aufgaben , so können bei dringendem Bedarf bundeseigene Mittel - und Unterbehörden mit Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages errichtet werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 87. 3
Außerdem
können
für
Angelegenheiten
,
für
die
dem
Bunde
die
Gesetzgebung
zusteht
,
selbständige
Bundesoberbehörden
und
neue
bundesunmittelbare
Körperschaften
und
Anstalten
des
öffentlichen
Rechtes
durch
Bundesgesetz
errichtet
werden
.
Erwachsen
dem
Bunde
auf
Gebieten
,
für
die
ihm
die
Gesetzgebung
zusteht
,
neue
Aufgaben
,
so
können
bei
dringendem
Bedarf
bundeseigene
Mittel
-
und
Unterbehörden
mit
Zustimmung
des
Bundesrates
und
der
Mehrheit
der
Mitglieder
des
Bundestages
errichtet
werden
.