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Satz
GG 83 Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus , soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 83
Die
Länder
führen
die
Bundesgesetze
als
eigene
Angelegenheit
aus
,
soweit
dieses
Grundgesetz
nichts
anderes
bestimmt
oder
zuläßt
.