kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 82. 2 Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen . Fehlt eine solche Bestimmung , so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft , an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist . § VIII .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 82. 2
Jedes
Gesetz
und
jede
Rechtsverordnung
soll
den
Tag
des
Inkrafttretens
bestimmen
.
Fehlt
eine
solche
Bestimmung
,
so
treten
sie
mit
dem
vierzehnten
Tage
nach
Ablauf
des
Tages
in
Kraft
,
an
dem
das
Bundesgesetzblatt
ausgegeben
worden
ist
. § VIII .