kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 79. 3 Eine Änderung dieses Grundgesetzes , durch welche die Gliederung des Bundes in Länder , die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden , ist unzulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 79. 3
Eine
Änderung
dieses
Grundgesetzes
,
durch
welche
die
Gliederung
des
Bundes
in
Länder
,
die
grundsätzliche
Mitwirkung
der
Länder
bei
der
Gesetzgebung
oder
die
in
den
Artikeln
1
und
20
niedergelegten
Grundsätze
berührt
werden
,
ist
unzulässig
.