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Satz
GG 78 Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande , wenn der Bundesrat zustimmt , den Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 nicht stellt , innerhalb der Frist des Artikels 77 Absatz 3 keinen Einspruch einlegt oder ihn zurücknimmt oder wenn der Einspruch vom Bundestage überstimmt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 78
Ein
vom
Bundestage
beschlossenes
Gesetz
kommt
zustande
,
wenn
der
Bundesrat
zustimmt
,
den
Antrag
gemäß
Artikel
77
Absatz
2
nicht
stellt
,
innerhalb
der
Frist
des
Artikels
77
Absatz
3
keinen
Einspruch
einlegt
oder
ihn
zurücknimmt
oder
wenn
der
Einspruch
vom
Bundestage
überstimmt
wird
.