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	| Deutsch | GG  74.  1  Die  konkurrierende  Gesetzgebung  erstreckt  sich  auf  folgende  Gebiete  :  1.  das  bürgerliche  Recht  ,  das  Strafrecht  ,  die  Gerichtsverfassung  ,  das  gerichtliche  Verfahren  (  ohne  das  Recht  des  Untersuchungshaftvollzugs  )  ,  die  Rechtsanwaltschaft  ,  das  Notariat  und  die  Rechtsberatung  ;  2.  das  Personenstandswesen  ;  3.  das  Vereinsrecht  ;  4.  das  Aufenthalts  -  und  Niederlassungsrecht  der  Ausländer  ;  4a.  [  aufgehoben  ]  ;  5.  [  aufgehoben  ]  ;  6.  die  Angelegenheiten  der  Flüchtlinge  und  Vertriebenen  ;  7.  die  öffentliche  Fürsorge  (  ohne  das  Heimrecht  )  ;  8.  [  aufgehoben  ]  ;  9.  die  Kriegsschäden  und  die  Wiedergutmachung  ;  10.  die  Kriegsgräber  und  Gräber  anderer  Opfer  des  Krieges  und  Opfer  von  Gewaltherrschaft  ;  11.  das  Recht  der  Wirtschaft  (  Bergbau  ,  Industrie  ,  Energiewirtschaft  ,  Handwerk  ,  Gewerbe  ,  Handel  ,  Bank  -  und  Börsenwesen  ,  privatrechtliches  Versicherungswesen  )  ohne  das  Recht  des  Ladenschlusses  ,  der  Gaststätten  ,  der  Spielhallen  ,  der  Schaustellung  von  Personen  ,  der  Messen  ,  der  Ausstellungen  und  der  Märkte  ;  11a.  [  aufgehoben  ]  ;  12.  das  Arbeitsrecht  einschließlich  der  Betriebsverfassung  ,  des  Arbeitsschutzes  und  der  Arbeitsvermittlung  sowie  die  Sozialversicherung  einschließlich  der  Arbeitslosenversicherung  ;  13.  die  Regelung  der  Ausbildungsbeihilfen  und  die  Förderung  der  wissenschaftlichen  Forschung  ;  14.  das  Recht  der  Enteignung  ,  soweit  sie  auf  den  Sachgebieten  der  Artikel  73  und  74  in  Betracht  kommt  ;  15.  die  Überführung  von  Grund  und  Boden  ,  von  Naturschätzen  und  Produktionsmitteln  in  Gemeineigentum  oder  in  andere  Formen  der  Gemeinwirtschaft  ;  16.  die  Verhütung  des  Mißbrauchs  wirtschaftlicher  Machtstellung  ;  17.  die  Förderung  der  land  -  und  forstwirtschaftlichen  Erzeugung  (  ohne  das  Recht  der  Flurbereinigung  )  ,  die  Sicherung  der  Ernährung  ,  die  Ein  -  und  Ausfuhr  land  -  und  forstwirtschaftlicher  Erzeugnisse  ,  die  Hochsee  -  und  Küstenfischerei  und  den  Küstenschutz  ;  18.  den  städtebaulichen  Grundstücksverkehr  ,  das  Bodenrecht  (  ohne  das  Recht  der  Erschließungsbeiträge  )  und  das  Wohngeldrecht  ,  das  Altschuldenhilferecht  ,  das  Wohnungsbauprämienrecht  ,  das  Bergarbeiterwohnungsbaurecht  und  das  Bergmannssiedlungsrecht  ;  19.  Maßnahmen  gegen  gemeingefährliche  oder  übertragbare  Krankheiten  bei  Menschen  und  Tieren  ,  Zulassung  zu  ärztlichen  und  anderen  Heilberufen  und  zum  Heilgewerbe  ,  sowie  das  Recht  des  Apothekenwesens  ,  der  Arzneien  ,  der  Medizinprodukte  ,  der  Heilmittel  ,  der  Betäubungsmittel  und  der  Gifte  ;  19a.  die  wirtschaftliche  Sicherung  der  Krankenhäuser  und  die  Regelung  der  Krankenhauspflegesätze  ;  20.  das  Recht  der  Lebensmittel  einschließlich  der  ihrer  Gewinnung  dienenden  Tiere  ,  das  Recht  der  Genussmittel  ,  Bedarfsgegenstände  und  Futtermittel  sowie  den  Schutz  beim  Verkehr  mit  land  -  und  forstwirtschaftlichem  Saat  -  und  Pflanzgut  ,  den  Schutz  der  Pflanzen  gegen  Krankheiten  und  Schädlinge  sowie  den  Tierschutz  ;  21.  die  Hochsee  -  und  Küstenschiffahrt  sowie  die  Seezeichen  ,  die  Binnenschiffahrt  ,  den  Wetterdienst  ,  die  Seewasserstraßen  und  die  dem  allgemeinen  Verkehr  dienenden  Binnenwasserstraßen  ;  22.  den  Straßenverkehr  ,  das  Kraftfahrwesen  ,  den  Bau  und  die  Unterhaltung  von  Landstraßen  für  den  Fernverkehr  sowie  die  Erhebung  und  Verteilung  von  Gebühren  oder  Entgelten  für  die  Benutzung  öffentlicher  Straßen  mit  Fahrzeugen  ;  23.  die  Schienenbahnen  ,  die  nicht  Eisenbahnen  des  Bundes  sind  ,  mit  Ausnahme  der  Bergbahnen  ;  24.  die  Abfallwirtschaft  ,  die  Luftreinhaltung  und  die  Lärmbekämpfung  (  ohne  Schutz  vor  verhaltensbezogenem  Lärm  )  ;  25.  die  Staatshaftung  ;  26.  die  medizinisch  unterstützte  Erzeugung  menschlichen  Lebens  ,  die  Untersuchung  und  die  künstliche  Veränderung  von  Erbinformationen  sowie  Regelungen  zur  Transplantation  von  Organen  ,  Geweben  und  Zellen  ;  27.  die  Statusrechte  und  -  pflichten  der  Beamten  der  Länder  ,  Gemeinden  und  anderen  Körperschaften  des  öffentlichen  Rechts  sowie  der  Richter  in  den  Ländern  mit  Ausnahme  der  Laufbahnen  ,  Besoldung  und  Versorgung  ;  28.  das  Jagdwesen  ;  29.  den  Naturschutz  und  die  Landschaftspflege  ;  30.  die  Bodenverteilung  ;  31.  die  Raumordnung  ;  32.  den  Wasserhaushalt  ;  33.  die  Hochschulzulassung  und  die  Hochschulabschlüsse  . |