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Satz
GG 68. 1 Findet ein Antrag des Bundeskanzlers , ihm das Vertrauen auszusprechen , nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages , so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen . Das Recht zur Auflösung erlischt , sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 68. 1
Findet
ein
Antrag
des
Bundeskanzlers
,
ihm
das
Vertrauen
auszusprechen
,
nicht
die
Zustimmung
der
Mehrheit
der
Mitglieder
des
Bundestages
,
so
kann
der
Bundespräsident
auf
Vorschlag
des
Bundeskanzlers
binnen
einundzwanzig
Tagen
den
Bundestag
auflösen
.
Das
Recht
zur
Auflösung
erlischt
,
sobald
der
Bundestag
mit
der
Mehrheit
seiner
Mitglieder
einen
anderen
Bundeskanzler
wählt
.