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Satz
GG 59. 1 Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich . Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten . Er beglaubigt und empfängt die Gesandten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 59. 1
Der
Bundespräsident
vertritt
den
Bund
völkerrechtlich
.
Er
schließt
im
Namen
des
Bundes
die
Verträge
mit
auswärtigen
Staaten
.
Er
beglaubigt
und
empfängt
die
Gesandten
.