kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 58 Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister . Dies gilt nicht für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers , die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß Artikel 69 Absatz 3.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 58
Anordnungen
und
Verfügungen
des
Bundespräsidenten
bedürfen
zu
ihrer
Gültigkeit
der
Gegenzeichnung
durch
den
Bundeskanzler
oder
durch
den
zuständigen
Bundesminister
.
Dies
gilt
nicht
für
die
Ernennung
und
Entlassung
des
Bundeskanzlers
,
die
Auflösung
des
Bundestages
gemäß
Artikel
63
und
das
Ersuchen
gemäß
Artikel
69
Absatz
3.