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Satz
GG 56 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid : Ich schwöre , daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen , seinen Nutzen mehren , Schaden von ihm wenden , das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen , meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde . So wahr mir Gott helfe . Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 56
Der
Bundespräsident
leistet
bei
seinem
Amtsantritt
vor
den
versammelten
Mitgliedern
des
Bundestages
und
des
Bundesrates
folgenden
Eid
:
Ich
schwöre
,
daß
ich
meine
Kraft
dem
Wohle
des
deutschen
Volkes
widmen
,
seinen
Nutzen
mehren
,
Schaden
von
ihm
wenden
,
das
Grundgesetz
und
die
Gesetze
des
Bundes
wahren
und
verteidigen
,
meine
Pflichten
gewissenhaft
erfüllen
und
Gerechtigkeit
gegen
jedermann
üben
werde
.
So
wahr
mir
Gott
helfe
.
Der
Eid
kann
auch
ohne
religiöse
Beteuerung
geleistet
werden
.