kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschGG 54. 3 Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern , die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden .