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Satz
GG 54. 1 Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt . Wählbar ist jeder Deutsche , der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 54. 1
Der
Bundespräsident
wird
ohne
Aussprache
von
der
Bundesversammlung
gewählt
.
Wählbar
ist
jeder
Deutsche
,
der
das
Wahlrecht
zum
Bundestage
besitzt
und
das
vierzigste
Lebensjahr
vollendet
hat
.