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Satz
GG 52. 3 Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen . Er gibt sich eine Geschäftsordnung . Er verhandelt öffentlich . Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 52. 3
Der
Bundesrat
faßt
seine
Beschlüsse
mit
mindestens
der
Mehrheit
seiner
Stimmen
.
Er
gibt
sich
eine
Geschäftsordnung
.
Er
verhandelt
öffentlich
.
Die
Öffentlichkeit
kann
ausgeschlossen
werden
.