kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 52. 2 Der Präsident beruft den Bundesrat ein . Er hat ihn einzuberufen , wenn die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 52. 2
Der
Präsident
beruft
den
Bundesrat
ein
.
Er
hat
ihn
einzuberufen
,
wenn
die
Vertreter
von
mindestens
zwei
Ländern
oder
die
Bundesregierung
es
verlangen
.