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Satz
GG 51. 3 Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden , wie es Stimmen hat . Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 51. 3
Jedes
Land
kann
so
viele
Mitglieder
entsenden
,
wie
es
Stimmen
hat
.
Die
Stimmen
eines
Landes
können
nur
einheitlich
und
nur
durch
anwesende
Mitglieder
oder
deren
Vertreter
abgegeben
werden
.