kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
GG 48. 2 Niemand darf gehindert werden , das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben . Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 48. 2
Niemand
darf
gehindert
werden
,
das
Amt
eines
Abgeordneten
zu
übernehmen
und
auszuüben
.
Eine
Kündigung
oder
Entlassung
aus
diesem
Grunde
ist
unzulässig
.