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Satz
GG 23. 3 Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union . Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen . Das Nähere regelt ein Gesetz .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
GG 23. 3
Die
Bundesregierung
gibt
dem
Bundestag
Gelegenheit
zur
Stellungnahme
vor
ihrer
Mitwirkung
an
Rechtsetzungsakten
der
Europäischen
Union
.
Die
Bundesregierung
berücksichtigt
die
Stellungnahme
des
Bundestages
bei
den
Verhandlungen
.
Das
Nähere
regelt
ein
Gesetz
.