kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschGG 17a. 1 Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen , daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr - oder Ersatzdienstes das Grundrecht , seine Meinung in Wort , Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ( Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz ) , das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ( Artikel 8 ) und das Petitionsrecht ( Artikel 17 ) , soweit es das Recht gewährt , Bitten oder Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen , eingeschränkt werden .